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Krankendaten: Aufbewahren!

■ Gewerkschafter fordern Regelung für Konkursfall

Im deutschen Sozialrecht fehlen nach Ansicht von Gewerkschaftern Regelungen zur langfristigen Auswertung von Krankenunterlagen in Betrieben. „Nach einem Konkurs ist nicht geregelt, wer und wie lange diese Unterlagen aufbewahrt,“ kritisierte Dieter Reinken von der Gewerkschaft IG Metall in Bremen. Arbeitnehmer wie die ehemaligen Werftarbeiter der in Konkurs gegangenen Vulkan-Werft hätten dadurch große Probleme bei der nachträglichen Anerkennung von Berufskrankheiten.

„Es gibt gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen keine Aufbewahrungspflicht nach einem Konkurs“, sagte Reinken. Vielfach würden bei einer Betriebsauflösung persönliche Gesundheitsdaten vernichtet. Der Arbeitnehmer habe jedoch später die Beweispflicht, wenn er etwa den Umgang mit Schadstoffen wie Asbest als Grund für eine Berufskrankheit nachweisen müsse: „Wenn diese Daten fehlen, gibt es häufig Schwierigkeiten mit den Berufsgenossenschaften, die für Entschädigungsleistungen zuständig sind.“

Eine Lösung könnten nach Ansicht des Gewerkschafters spezielle Anlaufpunkte für Arbeitnehmer nach dem Vorbild unabhängiger Patientenberatungsstellen sein. „Eine derartige Forschungs- und Beratungsstelle, die von mehreren Organisationen und der Gewerkschaft betrieben wurde, hat sich nach dem Konkurs der Bremer Vulkan-Werft bewährt“, sagte Reinken. dpa

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