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in kürze WAHLWERBESPOTSRechte nicht im TV

Der SFB darf die Ausstrahlung der Wahlwerbung der „Republikaner“ und der NPD weiter verweigern. Das teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) gestern mit. Der Spot der NPD soll laut OVG den Eindruck vermitteln, homosexuelle Menschen seien kriminell. (ddp)

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