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A380: Neuer Naturschutzterror

Gerichtlicher Baustopp für Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch. Mühlenberger Loch wird dennoch weiter zerstört  ■ Von Sven-Michael Veit

„Der Naturschutz-GAU ist abgewendet“, frohlockt Manfred Braasch. Der Hamburger Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hofft, jetzt „die juristische Notbremse für die Zerstörung des Mühlenberger Lochs“ gefunden zu haben.

In Euphorie versetzte Braasch ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig (VG), das einen vorläufigen Baustopp in der Haseldorfer Marsch verhängte – und damit die umstrittene Erweiterung des Airbus-Werkes Finkenwerder für die Teilfertigung des Riesen-Jets A380 ins Wanken gebracht hat. Die geplante Umgestaltung des Naturschutzgebietes auf schleswig-holsteinischem Gebiet an der Unterelbe sei rechtswidrig, heißt es in dem am 10. Oktober gefassten und gestern veröffentlichten Beschluss des Gerichts (Az.: 12 B 10/01).

Nach den Plänen der Hamburger Wirtschaftsbehörde wird Europas letztes Süsswasserwatt Mühlenberger Loch zurzeit auf Kosten der Stadt teilweise zugeschüttet und in erschlossenes Bauland für den Airbus-Konzern verwandelt. Nach europäischem Naturschutzrecht sind ökologische Ausgleichsmaßnahmen für die 1,3 Milliarden Mark teure Zerstörung des Vogelparadieses zwingend vorgeschrieben. Eine davon soll die Umgestaltung des Feuchtgebietes Haseldorfer Marsch in tidebeeinflusste Wattwiesen sein. Dieses Vorhaben hat das VG nun auf Antrag der schleswig-holsteinischen Verbände des BUND und des Naturschutzbundes (NABU) für „rechtswidrig“ erklärt.

Die Marsch sei bereits „ein höchstwertiges, nach europäischem Recht geschütztes Naturschutzgebiet“, befand die Kammer, welches „weder aufwertungsfähig noch -bedürftig“ sei. Die geplante Öffnung für die Gezeiten in der Elbe widerspreche dem Naturschutzrecht des Landes und EU-Recht. Damit seien die nach dem Konzept „Natura 2000“ der EU erforderlichen „Kompensationsmaßnahmen für das Mühlenberger Loch nicht mehr gesichert“, erläuterte Klägeranwalt Rüdiger Nebelsieck der taz. Er und seine Mandanten forderten deshalb, die im Sommer begonnenen Bauarbeiten in der Elbebucht sofort zu stoppen.

Keinen Anlass dafür sieht erwartungsgemäß Bernd Meyer, Sprecher der Wirtschaftsbehörde. Es handele sich um juristisch unabhängige Verfahren zwischen der Airbus-Werkserweiterung und den Ausgleichsmaßnahmen. Die Behörde werde sicherlich „in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht gehen“, vermutet er ungeachtet des bevorstehenden Regierungswechsels. Denn auch die drei Parteien des Rechtsblocks wollen die Erweiterung des Airbus-Werkes fortführen.

Der Beschluss des VG Schleswig jedoch könnte diesem Standort-Wahn ein juristisches Ende bereiten. Vor Hamburger Gerichten waren Nabu und BUND zu Jahresbeginn abgewiesen worden, weil sie formaljuristisch nicht klagebefugt waren. Im nördlichen Nachbarland jedoch gibt es ein Verbandsklagerecht für Umweltverbände. Deren Klagen gegen die Ausgleichsmaßnahmen auf schleswig-holsteinischem Gebiet wurden nun akzeptiert – nach einer inhaltlichen Prüfung, die in Hamburg nicht vorgenommen werden musste.

Ohne Ersatz, das ist juristisch unumstritten, darf das Mühlenberger Loch nicht zugeschüttet werden.

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