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neue profs

Jung, leistungsbereit

Kernstück der „Dienstrechtsreform“, die der Bundestag heute beschließt, sind die Juniorprofessuren. Das sind neue Karrierewege für exzellente Jungwissenschaftler. Die bisherige „Meisterprüfung“ für Profs, die Habilitation, fällt weg.

Eine Juniorprofessur können Promovierte können künftig schon mit knapp 30 Jahren ergattern. Sie hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Danach muss sich der Jung-Professor neu auf eine Hochschullehrerstelle bewerben. Juniorprofessoren verdienen 6.000 Mark brutto.

Die Länder müssen die Juniorprofessoren in ihre Hochschulgesetze schreiben – dann können die Berufungsverfahren beginnen. Das wird Mitte nächsten Jahres der Fall sein. An drei ausgewählten Unis – Berlin, Göttingen, Marburg – werden in Pilotprojekten derzeit schon Juniorprofs berufen. Bis 2006 sollen insgesamt 3.000 Juniorprofs berufen werden.

KRITIK an der Juniorprofessur: benachteiligt Frauen; keine Übergangsregelung für Habilitanden; kein Doktorandenprogramm.

Der zweite wichtige Teil der Dienstrechtsreform führt eine Leistungsbesoldung ein. Professoren erhalten danach künftig ein festes Mindestgehalt. Dazu kommt eine Leistungsprämie. Bei W2-Professuren beträgt das Mindestgehalt 7.000 Mark, der Leistungsanteil 2.000 Mark. W3-Professoren verdienen 8.500 Mark, zuzüglich sind 3.100 Mark Leistungsprämie möglich. Im Einzelfall soll auch der bisherige Top-Verdienst von 17.900 Mark überschritten werden können.

KRITIK an Leistungsgehältern: Der Osten und arme Länder können sie nicht finanzieren.

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