: Mit der neuen Rente nachhaltig in die Zukunft
Berichtspflicht der Unternehmen in Sachen Ethik und Ökologie: Die Umsetzungsverordnung zur Rentenreform sollte überarbeitet werden
Mit der Rentenreform ist sie nun auch in Deutschland eingeführt: die „Nachhaltigkeitsberichtspflicht“. Damit muss jeder Anbieter von staatlich geförderten, privaten oder betrieblichen Altersvorsorgeprodukten von Gesetzes wegen jährlich darüber berichten, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt.
Mit der Berichtspflicht wurde eine britische Regelung übernommen, die es – bei aller Kritik, wie beispielsweise fehlendes Monitoring – geschafft hat, dass über die Hälfte der Pensionsfonds ethische und ökologische Prinzipien in ihre Anlagestrategie aufgenommen haben.
Positiv ist an solchen Kapitalanlageprodukten, dass dem Markt der nachhaltig geführten Unternehmen Kapital zur Verfügung gestellt wird; eine gute Kursentwicklung schützt vor Übernahmen und erleichtert es den Betrieben, Fremdkapital aufzunehmen. Dazu kommen Imagegewinne und oftmals unternehmensinterne Verbesserungen wie beispielsweise eine effizientere Nutzung der Ressourcen. Die Aufnahme in Indizes wie den „Dow Jones Sustainability World Index“ bringt spürbar Prestige und lockt Nachahmer an.
In Deutschland noch nicht angewandt, aber vielversprechend ist der „Engagement“-Ansatz. Dabei werden durch den Fondsverwalter entweder im Fonds akkumulierte Stimmrechte wahrgenommen oder in einem Dialog mit den Unternehmen bestimmte soziale oder ökologische Fortschritte angestrebt. Nachhaltiges Investment ist also bereit für den Sprung aus der Nische, in der es zurzeit noch steckt. Mit der Berichtspflicht sollte dazu die nötige Transparenz geschaffen werden.
Im derzeit laufenden Prozess der Erarbeitung der Umsetzungsverordnung zum Altersvermögensgesetz (AvmG) haben sich aber Unstimmigkeiten und Ungleichbehandlungen eingeschlichen, die das Bundesfinanzministerium noch überarbeiten muss. Derzeit ist noch vorgesehen, dass lediglich solche Anbieter jährliche berichten müssen, die überhaupt ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen.
Dies bedeutet eine Ungleichbehandlung von Anbietern, und zwar zum Nachteil jener, die ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigen. Diese Diskriminierung widerspreche der Intention des Gesetzgebers, bemängelte dieser Tage Reinhard Loske von Bündnis 90/Die Grünen auf der Konferenz „Meine Rente – unsere Zukunft“, die von Germanwatch und dem Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen veranstaltet wurde.
Mit der Begründung, dass sich über die gesamte Laufzeit am Produkt nichts verändere, würden demnach Anbieter, die keine ökologischen Kriterien anlegen, von der jährlichen Berichtspflicht befreit. Dies hat zur Folge, dass es für solche Produkte unmöglich wird, innerhalb der oft sehr langen Laufzeit von 20 bis 40 Jahren Nachhaltigkeitskriterien anzulegen. Die absehbare Notwendigkeit zur ökologischen und sozialen Anpassung der Finanzprodukte an eine sich ändernde Umwelt darf jedoch nicht durch die Umsetzungsverordnung verbaut werden.
Bärbel Höhn, nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerin, betonte auf der Konferenz die Bedeutung der Berichtspflicht für den Verbraucherschutz: „Immer mehr Privatanleger wollen wissen, ob ihr Geld direkt in Unternehmen investiert wird, die nach ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien wirtschaften.“ Durch die neue Berichtspflicht könnten sie erkennen, ob sie in Unternehmen investierten, die zum Beispiel die Umwelt schützten und Kinderarbeit ausschlössen.
Jetzt muss das Bundesfinanzministerium die Umsetzungsverordnung entsprechend präzisieren. Dann allerdings müssen die Verbraucher aktiv werden und bei ihrer Versicherung gezielt nach solchen Altersvorsorgeprodukte fragen, die ethische, soziale und ökologische Kriterien anlegen. STEFAN ROSTOCK
Kontakt: Germanwatch, Kaiserstraße 201, 53113 Bonn, Tel.: (02 28) 6 04 92-11, Fax: (02 28) 6 04 92-19. www.germanwatch.org
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