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K wie Kompetenz

Über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen

Vor allem die deutschen Bundesländer ärgern sich schon lange darüber, dass Brüssel bis in die letzten Fragen der Provinzpolitik hineinregiert. Sie werden seit Jahren nicht müde, eine eindeutige Aufteilung der Zuständigkeiten, der Kompetenzen zwischen Brüssel, den nationalen Regierungen und den Regionen bzw. den Bundesländern zu verlangen. Vor einem Jahr konnte sich Gerhard Schröder nicht mit seiner Forderung durchsetzen, im Vertrag von Nizza festzuschreiben, wer künftig wofür zuständig sein soll. Die jetzige Reformrunde aber darf, so ein weiteres Ergebnis von Nizza, das Thema nicht mehr ignorieren.

Die Iren haben inzwischen aus unterschiedlichen Gründen dem Vertrag von Nizza in einer Volksabstimmung eine Absage erteilt. Einige fürchten in der erweiterten EU um ihre lieb gewordenen Subventionen aus Brüssel. Viele empfinden aber einen Vertrag als halbherzig, in dem zum Beispiel die Kompetenzfrage nicht geregelt ist.

Der Konvent soll nun Vorschläge unterbreiten, ob künftig in eher allgemeiner Form im Vertrag steht, wer für was zuständig ist, oder ob eine Liste von Politikbereichen aufgestellt wird, die nach Brüssel gehören. Alles, was nicht in der Positivliste steht, verbliebe dann automatisch auf nationaler und regionaler Ebene.

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