: Immerhin „Anwalts Liebling“
■ Guter Rat: Wie sinnvoll ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Meist ist es doch so: Wenn man sie braucht, hat man sie nicht, und wenn man sie hat, braucht man sie nicht – die Rechtsschutzversicherung. Einerseits ist sie „Anwalts Liebling“, andererseits verspricht sie oft mehr, als sie hält.
Grundsätzlich übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten, und kommt es zu einem Prozess, trägt sie auch die Gerichtsgebühren in den Fällen, die nach dem Vertrag versichert sind – wenn man einigermaßen Aussicht auf Erfolg hat. Aussichtslose oder juristisch zweifelhafte Streitigkeiten übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht. Je mehr man absichern lässt, desto so teurer wird die Versicherung. Da unterscheidet sich die Rechtsschutzversicherung nicht von anderen Versicherungen. In der Regel sind Mietrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht nicht automatisch mit im Vertrag enthalten. Und Achtung: Bei familienrechtlichen Streitigkeiten zahlt die Versicherung lediglich eine Erstberatung. Die u.U. kostenintensive weitere Auseinandersetzung muss man selber zahlen. Und nochmal Achtung: Wenn es um Streit zwischen Partnern geht – egal ob verheiratet oder nicht –, die aber beide im Rechtsschutzversicherungsvertrag stehen, zahlt die Versicherung im Zweifel auch nicht oder nur eingeschränkt, da es ja gegen den anderen Versicherten geht.
Zu beachten ist auch noch, dass die Versicherung nur in solchen Fällen eintritt, die noch nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden haben. Wer also in eine rechtliche Streitigkeit gerät, hohe Gerichtskosten auf sich zukommen sieht und deshalb schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließt, hat schlechte Karten – die Versicherung tritt nicht ein.
Fazit: Die Rechtsschutzversicherung gehört in der Regel zu den eher überflüssigen Versicherungen. Nur wer die wichtigen Risiken, wie Haftpflicht oder Unfall abgesichert und dann noch ausreichend Geld über hat, sollte vielleicht an eine Rechtsschutzversicherung denken. Und bei Abschluss gilt: Den Vertrag gründlich durchlesen und darauf bestehen, dass der Versicherungsvertreter seine Zusagen im Vertrag schriftlich festhält.
Waltraut Braker
Die Autorin, Rechtsanwältin in Hamburg, war jahrelang in der Verbraucher-Zentrale als Rechtsberaterin tätig
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