Zigtausende im Computer

■ Den Terror-Anschläge folgte eine umstrittene Rasterfahndung. Betroffene können nachträglich Auskunftsrecht einfordern

Die Terror-Anschläge lösten Anfang Oktober eine bundweite Rasterfahndung aus, die vor allem Zigtausende von Studenten erfasste. In Hamburg hatte Ex-Innensenator Olaf Scholz (SPD) die Rasterfahndung bereits am 21. September angeordnet. Die Maßnahme war auch in Polizeikreisen umstritten, gilt es doch als fast aussichtslos, auf diese Weise „Schläfer“ zu enttarnen, die vor allem durch ihre Unauffälligkeit auffallen.

Doch während sich die Humboldt-Universität in Berlin zumindest formal weigerte, Daten herauszugeben, sahen sich Hamburgs Hochschulen angesichts der Nähe zu den Ereignissen zu einer solchen Geste nicht in der Lage.

Der Asta der Hamburger Uni möchte nun, dass die Uni-Verwaltung von sich aus alle Betroffenen informiert. Laut Hamburgs Datenschutzbeauftragtem Hans-Hermann Schrader ist dies jedoch nicht möglich, weil im Zweifelsfall das öffentliche Interesse, Verdächtige nicht zu warnen, überwiegt. Allerdings waren alle bisherigen Ermittlungserfolge nur auf ganz normale Polizeiarbeit zurückzuführen. Mög-lich wäre laut Schrader der umgekehrte Weg: Einzelne Studierende können bei der Uni anfragen, ob ihre Daten weitergegeben wurden. Aus technischen Gründen wurde die Religionszugehörigkeit übrigens nicht mit abgefragt.

Seit Mitte Dezember ist die Rasterfahndung abgeschlossen. „Wir werden darauf achten, dass unbescholtene Bürger nicht im Polizeicomputer bleiben“, verspricht Schrader, der nun die Vernichtung der Daten kontrolliert. Die Gefahr, dass andere Straftaten über die Rasterfahndung auffliegen, sieht der Experte nicht, da nur Daten weitergegeben worden seien, auf die Behörden ohnehin Zugriff hätten. kaj