: Schmiergeld „ganz privat“
■ Bei der Steuererklärung kam das Geldgeschenk zutage: 14.000 Mark bekam Ex-Reiners-Prokurist für neue Aufträge an den großzügigen Geldgeber. Staatsanwalt spricht von Einzelfall
Schmiert ein Unternehmer einen Beamten, um an einen Auftrag zu kommen, ist das Bestechung und Korruption. Macht er das gleiche mit einem anderen Unternehmer, passiert in Bremen meist nichts – es sei denn, das Geld wird nicht versteuert. So wie im Fall Uwe Tabe, der gestern vor dem Bremer Amtsgericht verhandelt wurde. Dem ehemaligen Prokuristen der Bremer Baufirma Reiners warf die Staatsanwaltschaft vor, im Juli 1997 von einem Subunternehmer der Firma 29.000 Mark Schmiergeld entgegengenommen zu haben – ohne sie zu versteuern. Als das Finanzamt dahinter kam, erstattete es Anzeige - wegen Steuerhinterziehung.
Die Tatsache allein, dass „jemand Geld erhält, um Wohlwollen zu erzeugen“, führte bislang noch nicht zu Verurteilungen, sagt Thorsten Prange, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Bremen. Wegen Korruption ermittle die Staatsanwaltschaft nur, wenn es um öffentliche Auftragsvergaben gehe – wie erst kürzlich beim Fall Zech. Aber selbst da sei die Anzahl der jährlich in Bremen eingeleiteten Verfahren „ausgesprochen gering“.
Wie oft innerhalb der Privatwirtschaft Schmiergelder gezahlt werden, kann Prange nicht sagen. Dieter Smieja, Geschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer im Lande Bremen, zeigt sich ebenso wie der Bauindustrieverband Bremen-Nordniedersachsen davon überzeugt, dass es sich lediglich um Einzelfälle handele. Zahlen kennt allerdings auch er nicht. „Das findet ja nicht auf dem Marktplatz statt.“
Wolfgang Jägers von der Industriegewerkschaft Bau hingegen mag an die weiße Weste der Branche nicht so recht glauben: „Alle, die sich da ein bisschen auskennen, gehen davon aus, dass Beste-chungsgelder eine Rolle spielen.“ Das sei nicht nur ein steuerliches Problem. „Bestechung zerstört den fairen Wettbewerb. Der ehrliche Unternehmer geht dabei pleite“, ist sich Jäger in diesem Punkt mit Smieja einig. Das Schwarzgeld, das zum Schmieren meist verwendet werde, stamme zudem normalerweise aus Schwarzarbeit, vermutet Jäger: „Bestechung setzt illegale Kreisläufe in Gang.“
Zwar gilt Bestechlichkeit und Bestechung auch unter privatwirtschaftlichen Unternehmen seit 1998 als Straftat. Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch fristet allerdings offenbar eher ein Nischendasein. Branchenintern ist zu hören, dass die Anklagebehörde vor allem dann aktiv werde, wenn Steuerhinterziehung mit ins Spiel komme.
So wie im gestern verhandelten Fall Tabe, der 29.000 Mark Schmiergeld bei der Steuererklärung nicht angegeben hatte. Neben einer Nachzahlungsforderung bekam er dafür auch noch einen Strafbefehl über 50 Tagessätze – und legte Widerspruch ein.
„Ich habe zu keiner Zeit von der Firma Jelabau Geld beziehungsweise Schmiergeld bekommen“, bestritt er zunächst vor Gericht. Lediglich rein privat habe ihm der Geschäftsführer der Firma Jelabau, vor sechs Jahren Bares zukommen lassen. 14.000 Mark – so viel gibt Tabe zu.
Damals war er nach eigenen Angaben bei Reiners „für die Auftragsbeschaffung zuständig“. Mit den Tausendern des Jelabau-Chefs „hätte ich einen potenziellen Auftraggeber etwas großzügiger zum Essen einladen können“, erklärt Tabe. Ob dieser also darauf hoffte, bei zukünftigen Aufträgen als Subunternehmer berücksichtigt zu werden, fragt der Staatsanwalt nach. Tabe: „So hätte ich mir das vorstellen können.“ Gekommen sei es dazu jedoch nie.
Richter Karl-Heinz Rogoll focht das nicht an. Woraufhin Tabe schließlich seinen Widerspruch zurückzieht. Zahlen muss er jetzt 1.250 Mark plus 11.720 Mark Steuernachzahlung.
hoi
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