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Grauzone für Ärzte und Angehörige

Patientenverfügung: Je genauer sie formuliert ist, desto größer ist die Chance, dass sich jemand daran hält. Wer dazu in der Lage ist, sollte sie handschriftlich anfertigen und mindestens etwa alle zwei Jahre aktualisieren

„Mir kommt es vor allem darauf an, in Würde und natürlich zu sterben, wenn es bei mir so weit ist“, heißt es in einem Beispiel für eine Patientenverfügung. Man findet es neben vielen nützlichen Hinweisen und ausführlichen Erörterungen zu diesem Thema in einer Broschüre der Verbraucherzentrale NRW. Wer beispielsweise nicht will, dass sein Leben im Fall der absoluten Aussichtslosigkeit auf Besserung künstlich verlängert wird, kann dem mit einer Patientenverfügung vorbeugen. Darin wird festgelegt, welche Behandlungsmethoden man im Ernstfall wünscht – oder eben gerade nicht in Anspruch nehmen möchte. Vorlagen und Informationen dazu bieten – meist kostenpflichtig – viele Vereine und inzwischen sogar Privatpersonen an. Auch im Internet stößt man auf eine Vielzahl von Angeboten.

Die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung ist allerdings nicht ausreichend gesichert. Ärzte und Angehörige bewegen sich hier nämlich in einer Zone, für die es keine definitiven gesetzlichen Bestimmungen gibt. Doch trifft man „immer häufiger auf Ärzte, die sogar dankbar sind, wenn es für diesen Fall klare Aussagen und Wünsche des Patienten gibt“, weiß Johann Fischer, ehrenamtlicher Mitarbeiter des ambulanten Wannsee-Hospizes in Berlin. Fischer rät: „Je genauer die Patientenverfügung formuliert ist, umso größer ist die Chance, dass man sich daran hält.“ Hilfreich sei außerdem die Einsetzung eines Bevollmächtigten, der im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit auch hinsichtlich der medizinischen Behandlung in Absprache mit den Ärzten im Sinne des Patienten Entscheidungen treffen könne.

Vorgefertigte Formulare, in denen man lediglich an entsprechender Stelle sein Kreuzchen macht, geben keine brauchbare Patientenverfügung ab und werden so auch oft nicht anerkannt. Wer dazu in der Lage ist, sollte sie vielmehr handschriftlich anfertigen und mindestens alle zwei Jahre mit Datum und Unterschrift aktualisieren.

Wer sich die Zeit nimmt, die Fragen in der Broschüre „Patientenverfügung“ möglichst ausführlich für sich zu beantworten, hat ein gutes Gerüst für eine umfassende und detaillierte Patientenverfügung, für eine Betreuungsvollmacht oder für Vorsorgevollmachten. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang ein Gespräch mit einem Arzt Ihres Vertrauens, da es für medizinische Laien oftmals nur schwer abzusehen ist, wie eine medizinische Behandlung im Ernstfall aussehen kann, was auf den Patienten zukommt und was er lieber vermeiden möchte.

Wichtig ist, dass das Papier auffindbar ist. Am besten hinterlegt man mehrere Kopien bei der Familie, bei Nachbarn und beim Hausarzt und trägt einen Hinweis darauf ständig bei sich; ein Zettel in der Brieftasche genügt.

Gegen eine Missachtung der Verfügung vorzugehen, dürfte – so der Hospiz-Mitarbeiter – allerdings schwierig werden. In der Praxis habe man eigentlich nur die Möglichkeit, sich an die Ärztekammer zu wenden, die den jeweiligen Ärzten bei grober Missachtung der Verfügung einen Verweis erteilen könne. KAJA

Die Broschüre „Patientenverfügung“ kostet 2,80 € (zzgl. Versand) und ist zu beziehen über die Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Aderstraße 78, 40215 Düsseldorf, Telefon (01 80) 5 00 14 33, Fax (02 11) 3 80 92 35, publikationen@vz-nrw.de.

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