: Wahlversprechen a. D.
■ Kindergeld soll nun wohl auch 2003 für Kita-Beiträge berücksichtigt werden
Das Kindergeld sollte bei der Berechnung der Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung nicht mehr mitgezählt werden. Das hatte der neue Senat im Koalitionsvertrag versprochen. Für dieses Jahr hat man diese Zusage bereits zurückgezogen und aufs nächste Jahr vertröstet. Nun allerdings soll offenbar auch in 2003 noch das Kindergeld mitgezählt werden. Die Schulbehörde, die jetzt für die Kitas zuständig ist, rechnet nach Aussage ihres Sprechers Hendrik Lange für das kommende Jahr mit Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen, „wegen der Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar “. Deshalb - die gute Nachricht - seien auch die Ende voriger Woche bekannt gewordenen Einsparungen bei den Kitas nur einmalig für dieses Jahr.
Die Elternbeiträge werden stets im Sommer für das darauf folgende Jahr berechnet, deshalb würde sich dort die Erhöhung des Kindergeldes erst in 2003 voll auswirken. Die monatlichen Gebühren, die zum Beispiel bei einem Acht-Stunden-Platz bei 75 Mark Mindestsatz anfangen und bei 750 Mark enden, sind nach Einkommen in fast 40 Stufen unterteilt. Zusammen mit den Tariferhöhungen dürfte die Erhöhung des Kindergeldes die meisten Familien mindestens einen Tabellensprung höher stufen. Würde, wie politisch versprochen, das gesamte Kindergeld gar nicht mehr angerechnet, würde dies die Beiträge bei einer vierköpfigen Familie gleich um bis zu sechs Stufen senken.
Auch die Hamburger SPD tritt seit neuestem dafür ein, das Kindergeld außen vor zu lassen. Ihr jugendpolitischer Sprecher Thomas Böwer wirft dem neuen Senat vor, „Staatsanwälte auf Kosten von Kindern zu finanzieren“. Gerade die Erhöhung des Kindergeldes führt er als Argument für eine Senkung der Elternbeiträge ins Feld. Denn die Länder seien bei der Finanzierung der Erhöhung vom Bund entlastet worden, „mit der Maßgabe, in die Kinderbetreuung zu investieren“. SPD-Landeschef Olaf Scholz fordert, den Beitragshöchstsatz von 750 auf 500 Mark zu senken, jenem Betrag, den Familien für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen können.
Kaija Kutter
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