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Demonstrationsrecht tiefer hängen?

■ SPD-Juristen gegen Böse-Vorschlag / Bürgerschaft soll's richten

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in Bremen will das Demonstrationsrecht unangetastet wissen. Damit wenden sich die SPD-Juristen gegen einen Vorschlag des Bremer Innensenators Kuno Böse (CDU). Der will als Vorsitzender der Innenminister-Konferenz anregen, über eine Änderung des Grundgesetzartikels acht nachzudenken, der die Demonstrationsfreiheit regelt.

Anlass für Böses Initiative sind die wiederholten Debatten um Demonstrationen der NPD. Böse würde hätte gern die Möglichkeit, rund um historisch neuralgische Punkte „befriedete Zonen“ auszurufen, wenn Demonstrationen dort dem Ansehen der BRD im Ausland schaden würden, etwa am Brandenburger Tor oder dem künftigen Holocaust-Mahnmal. Auch die Möglichkeiten von Demonstrationsverboten und behördlichen Auflagen sähe Böse gern präszisiert. Seiner Ansicht nach sei die Entscheidungspraxis der Gerichte in diesen Punkten zu weit auseinander gedriftet.

Die ASJ sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen seien im Rechtsstaat „selbstverständlich“. „Unzuträglichkeiten“ im Zusammenhang mit NPD-Demonstrationen würden sich erübrigen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Partei wie beantragt verbiete.

Böse selbst räumt seiner Initiative geringe Chancen ein. Sie geht auf ein Papier des früheren Berliner Innensenators Eckhardt Werthe-bach (CDU) zurück. Als Böse noch dessen Staatsrat war, hatte er sich an die Bundesregierung gewandt. Die hatte ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dessen Tendez laut Böse „eher negativ“ sein soll. Böse legt Wert auf die Feststellung, er habe das Demonstrationsrecht nicht grundsätzlich in Frage stellen wollen. jank

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