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Urteil gegen US-Subventionismus

Von wegen freier Markt: Die US-Regierung unterstütze ihre Industrie mit illegalen Exportsubventionen, hat die Welthandelsorganisation WTO entschieden. Die Europäische Union hatte geklagt und darf nun US-Importe behindern

aus Genf ANDREAS ZUMACH

Die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf hat gestern zum dritten Mal innerhalb von zwei Jahren die Rechtsposition der EU bestätigt. Danach verstoßen als Steuererleichterungen getarnte Exportsubventionen der US-Regierung für amerikanische Unternehmen gegen WTO-Abkommen. Nach diesem Urteil könnte die EU jetzt Handelssanktionen gegen die USA im Wert von bis zu vier Milliarden Dollar verhängen.

Die EU-Kommission gerät allerdings unter wachsenden Druck der europäischen Stahlindustrie, diese Sanktionsmöglichkeit als Druckmittel einzusetzen im eskalierenden Streit über die US-amerikanischen Antidumpingmaßnahmen gegen ausländische Stahlimporte. Anlass für die jüngste WTO-Entscheidung ist ein seit vielen Jahren heftig umstrittenes US-Gesetz, unter dem die Regierung in Washington den Auslandsfilialen amerikanischer Exportunternehmen Steuererleichterungen im Umfang von jährlich vier Milliarden Dollar gewährt.

Nach einer Beschwerde der EU bewertete der Streitschlichtungsausschuss der WTO diese Steuererleichterungen erstmals Anfang 2000 als handelsverzerrende Exportsubventionen und forderte die US-Regierung auf, das Gesetz zu verändern. Das von Washington daraufhin lediglich geringfügig revidierte Gesetz wertete der WTO-Ausschuss im Juni letzten Jahres erneut als unvereinbar mit den WTO-Abkommen. Die Klage der Vereinigten Staaten gegen diese Entscheidung wurde gestern von einem Berufungsausschuss der WTO zurückgewiesen. Diese Entscheidung berechtigt die EU, Sanktionen gegen die USA – in Form von Einfuhrzöllen oder Einfuhrverboten gegen amerikanische Produkte – zu verhängen. Vertreter der europäischen Stahlindustrie drängen die EU-Kommission in Brüssel allerdings, derartige Sanktionen zunächst nur anzudrohen. Sie fürchten, Washington verhänge sonst seinerseits massive Einfuhrzölle gegen ausländische Stahlimporte.

Ende Februar will die Bush-Administration über entsprechende Vorschläge der US-Handelsbehörde (International Trade Commission, ITC) von Mitte Dezember entscheiden. Danach sollen gegen 16 Kategorien von Stahlprodukten – die rund 80 Prozent aller Stahlimporte in die USA ausmachen – Sonderzölle von bis zu 40 Prozent erhoben werden. Die ITC bezeichnet derartige Zölle als – auch nach den WTO-Regeln – legitime Antidumpingmaßnahmen gegen Billigstahlimporte, vor allem aus Japan, Korea und Russland. Die US-amerikanischen Stahlkonzerne, von denen sich 26 derzeit im Konkursverfahren befinden, begrüßten diese Vorschläge ebenso wie Kongressabgeordnete und Senatoren beider Parteien. In Washington wird damit gerechnet, dass Präsident Bush die Vorschläge der ITC weitgehend unverändert in Kraft setzen wird. Bereits in der Vergangenheit ist die Antidumpingpolitik der USA vor allem von Japan, der EU und vielen Ländern des Südens als eine „willkürliche“ und „missbräuchliche“ Anwendung der WTO-Regeln kritisiert worden.

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