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NPD-Verbot: So war’s geplant

Was Regierung, Bundesrat und Bundestag gegen die rechtsextreme Partei vorlegten

KARLSRUHE ap ■ Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht um ein Verbot der rechtsextremistischen NPD beruht auf Anträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Ursprünglich sollte die gestern ausgesetzte mündliche Verhandlung am 5. Februar beginnen. Weitere Verhandlungstermine waren für den 6., 7., 19. und 20. Februar 2002 vorgesehen.

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik setzen sich alle zuständigen Verfassungsorgane für ein Parteiverbot ein. Die Bundesregierung hatte ihren Antrag im Januar 2001 gestellt, im März folgten Bundestag und Bundesrat. Der Regierungsantrag gilt als übergreifende Klageschrift, die alle Hinweise auf die Verfassungsfeindlichkeit der NPD gleichermaßen berücksichtigt.

Der Bundestag konzentrierte sich dagegen auf die Wesensverwandtschaft der NPD mit der nationalsozialistischen NSDAP in Programmatik, Strategie, Sprache und Tradition. Der Antrag des Bundesrats berücksichtigt spezielle Erkenntnisse aus den einzelnen Ländern. Besonders die enge Verbindung der NPD zur gewaltbereiten Neonazi- und Skinheadszene soll darin nachgewiesen werden.

Im Dezember war die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Antrag gescheitert, das Verfahren auszusetzen und vorab den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Die Karlsruher Richter lehnten den Antrag als unbegründet ab.

Das Verfahren in Karlsruhe steht unter einem gewissen Zeitdruck, da die Amtszeit der Gerichtspräsidentin und Vorsitzenden des 2. Senats, Jutta Limbach, Ende März offiziell endet.

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