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Christo gewinnt Prozess

BGH gibt Christo-Klage gegen Reichstags-Karten statt. Verhüllungskünstler erhält alleinige Lizenz für Postkarten

KARLSRUHE dpa ■ Der Verpackungskünstler Christo und seine Frau Jeanne-Claude haben durchgesetzt, dass Postkarten mit dem 1995 verhüllten Reichstag nur mit ihrer Lizenz vermarktet werden dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern einer Klage des amerikanischen Künstlerpaars stattgegeben und einer Bildagentur die gewerbliche Verbreitung von Reichstagskarten untersagt. Das Kunstprojekt „Verhüllter Reichstag“ sei eine zeitlich befristete Präsentation, ähnlich einer Kunstausstellung im öffentlichen Raum. Nach dem Urheberrecht liege die ausschließliche Verwertungsbefugnis damit beim Künstler (AZ: I ZR 102/99). Christo und Jeanne-Claude hatten ihr aufwendiges Projekt, bei dem der Reichstag im Sommer 1995 zwei Wochen lang mit Kunststoffbahnen verhüllt worden war, unter anderem durch den Verkauf von Aufnahmen ihres Kunstobjekts sowie der Modelle finanziert.

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