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Offenes Datentor

■ Datenschutzbeauftragter Schrader kritisiert Ausweitung der Eingriffsbefugnisse

Seit dem 11. September ist es schwer geworden, den Datenschutz zu bewahren. Das „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ des Bundes sehe eine „bedenkliche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse“ vor, sagte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader in der Handelskammer. Diese hatte zusammen mit der „Hamburger Datenschutzgesellschaft“ zur Veranstaltung „Terrorismusbekämpfung und Datenschutz – aktuelle Informationen für die Wirtschaft“ geladen.

Schrader wies die UnternehmerInnen darauf hin, dass auch sie Auswirkungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes zu spüren bekommen werden. Wichtigstes Beispiel: Der Verfassungsschutz kann bei Banken Auskünfte über Konten und Geldbewegungen einholen, kann bei Luftverkehrsunternehmen Reisedaten erfragen und bei der Post Auskünfte über Postfächer.

Er kritisierte zudem, dass in die Rasterfahndung auch Sozialdaten mit einbezogen würden, die bislang als besonders sensibel galten: Angaben über Gehälter und die Religionszugehörigkeit beispielsweise. Möglich sei auch die Überwachung von Mobiltelefonen, wodurch der Aufenthaltsort von Personen ermittelt werden kann – und bei aufeinanderfolgenden Standortabfragen Bewegungsbilder erstellt werden können.

Auch künftig, prognostizierte Schrader, seien im Rahmen der „Terrorismusbekämpfung“ weitere Einschränkungen des Datenschutzes zu erwarten. Das letzte Wort, so der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, werde aber sicher das Bundesverfassungsgericht haben. Dass dieses zu dem Thema angerufen werde, sei „mit Sicherheit zu erwarten“. Elke Spanner

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