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Starker Fantasietropfen

Winzer darf Wein auf Etikett als „feinherb“ bezeichnen

KOBLENZ dpa/taz ■ Nicht, dass wir etwas gegen ein gutes Oxymoron hätten. Widersprüchlichkeiten besonders sprachlicher Art sind uns stets ein Leseaugenschmaus. Wie allerdings ein Wein schmecken soll, der „feinherb“ sein will, ist uns schleierhaft. Ist er nun fein oder herb? Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, dass Qualitätswein auf dem Etikett als „feinherb“ bezeichnet werden darf. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Winzers gegen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier statt. Wenn der Gesetzgeber eine bestimmte Bezeichnung nicht ausdrücklich verboten habe, seien der Fantasie des Winzers keine Grenzen gesetzt, meinten die Richter. Da schlagen wir doch ganz im Sinne der grenzenlosen Justitia vor, dass der Winzer sich einfach als „schlaudumm“ bezeichnet. Aber nur in seiner Fantasie.

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