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Bern und Rom streiten über Rechtshilfe

Schweiz kritisiert italienische Gesetze zur internationalen Rechtshilfe. Ratifizierung des Abkommens ausgesetzt

ROM taz ■ Die Schweiz hat die Ratifizierung des Rechtshilfeabkommens mit Italien vorerst auf Eis gelegt. Justizministerin Ruth Metzler-Arnold, erklärte, eine Ratifizierung zum jetzigen Zeitpunkt würde bedeuten, „dass die Schweiz die Bedingungen des neuen italienischen Ratifizierungsgesetzes hinnähme“. Die seien inakzeptabel, weil sie die internationale Rechtshilfe künstlich erschwerten. Die Schweiz denke nicht daran, sich von Italien zum Komplizen für ein Rechtshilfe-Verhinderungsabkommen machen zu lassen: „Das italienische Durchführungsgesetz scheint im Widerspruch zu den Zielen des Abkommens und zur internationalen Rechtshilfepraxis zu stehen.“

Im Oktober hatte Berlusconis Parlamentsmehrheit im Ratifizierungsgesetz ein paar Fußnoten versteckt, die ausländische Dokumente in italienischen Prozessen sehr leicht zu untauglichen Beweismitteln werden lassen: Das Fehlen eines Beglaubigungsstempels reicht, um Prozesse platzen zu lassen. In einem Interview mit der Tageszeitung La Repubblica erklärte gestern der Genfer Generalstaatsanwalt, Bernard Bertossa, Italien gehe es darum, „die Verwendung wichtiger Beweise in den Prozessen zu verhindern, die Mitglieder der Regierung betreffen“. Berlusconi selbst sei in ein Verfahren verwickelt, dessen Ausgang wesentlich von der Nutzbarkeit der durch die Schweiz zur Verfügung gestellten Beweismittel abhänge.

Berlusconi zeigt sich durch die Vorwürfe ungerührt. In Bern finde bloß eine „technische Überprüfung“ des Abkommens statt. Justizminister Roberto Castelli fügte hinzu, Änderungen am italienischen Ratifizierungsgesetz kämen nicht in Frage; wenn die Schweiz deshalb endgültig auf die Ratifizierung verzichten solle, sei das „kein Problem“. Die Mitte-Links-Opposition in Rom kündigte die Sammlung von Unterschriften für eine Volksabstimmung gegen das Gesetz an. MICHAEL BRAUN

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