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BSE-Pfusch: EU prüft Schadenersatzforderung

Künast liefert in Brüssel Bericht über unregelmäßige BSE-Tests ab. 12 Labors in fünf Ländern geschlossen. Mögliches Bußgeld sollen Länder zahlen

BERLIN taz ■ Der Skandal um den Pfusch bei BSE-Tests wird jetzt auf europäischer Ebene behandelt. Gestern legte Bundesverbraucherministerin Renate Künast im EU-Ministerrat ihren europäischen Amtskollegen den offiziellen deutschen Bericht über die Vorgänge in den Testlabors vor. Dabei wollte Künast nach Informationen aus ihrem Ministerium auch die anderen Staaten bitten, ihre eigenen BSE-Testmethoden zu überprüfen.

Eine Reaktion der EU auf den Bericht stand gestern bis Redaktionsschluss aus. Verbraucherkommissar David Byrne hatte in der Vergangenheit dringend angemahnt, mehr Informationen über die zweifelhaften BSE-Tests in deutschen Labors zu erhalten. In Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bremen waren die Tests entweder von nicht zugelassenen Instituten durchgeführt oder aber die Durchführungsbestimmungen für die Tests waren nicht beachtet worden. Wann es zu einer Reaktion der EU-Kommission auf die Vorfälle und den Bericht kommen wird, blieb gestern unklar. Doch möglicherweise wird die Europäische Union wegen der Schlampereien von Deutschland die Rückzahlung von Beihilfen für die Test verlangen.

Bis Freitag, 15 Uhr hatten die Länder von Künast eine Frist gesetzt bekommen, die Berichte über die Tests in ihren BSE-Labors abzuliefern. Demnach wurden insgesamt 12 private Labors in den fünf Bundesländern geschlossen. „Insgesamt wurden 2.652 Tonnen Rindfleisch beschlagnahmt“, sagte gestern eine Sprecherin des Verbraucherministeriums. Jetzt soll untersucht werden, wie viel von dem Fleisch als „nicht verkehrsfähig“ einzustufen sei.

Davon hängt ab, wie viel Geld die EU-Kommission von Deutschland möglicherweise zurückfordern wird. Da jeder BSE-Test mit 15 Euro von der EU unterstützt wird, könnten Kosten von insgesamt etwa 250.000 Euro auflaufen, wenn das gesamte nun beschlagnahmte Fleisch als gefährlich gilt. Außerdem könnte die Kommission von den Deutschen Exporterstattungen für die Ausfuhr des Fleisches in Drittländer, vor allem nach Russland, zurückfordern. Das aber würde nicht sehr ins Gewicht fallen, hieß es aus dem Ministerium. Denn nach Russland würden vor allem Bullen exportiert, die zu jung für einen Test seien.

Kommt der Zahlungsbefehl aus Brüssel, landet er auf dem Schreibtisch von Renate Künast. Die aber hat bereits angekündigt, sie werde ihn umgehend an die zuständigen und veranwortlichen Länder weiterreichen. Gleichzeitig sind die Länder aber auch dafür zuständig, ihr eigenes Risikofleisch zu sichten und festzulegen, wie viel davon verkehrsfähig ist. Letztlich legen die Länder dann die Höhe ihres eigenen Bußgeldes fest. Dazu das Künast-Ministerium: „Wir haben keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Länder dem Verbraucherschutz absolute Priorität einräumen.“ BERNHARD PÖTTER

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