: Grüne müssen draußen bleiben
MÜNCHEN taz ■ Das Verfassungsschutz-Kontrollgremium des Bayerischen Landtags bleibt für die Grünen tabu. Das Landesverfassungsgericht folgte gestern der CSU und segnete ab, dass die kleine Oppositionspartei aus der Kommission ausgeschlossen bleibt. Die Grünen feierten das Urteil trotzdem als „sehr schönen Erfolg“. Denn die Richter verpflichteten die Staatsregierung, dem gesamten Landtag in anonymisierter Form über den Einsatz des so genannten großen Lauschangriffs zu berichten.
Die Grünen sitzen in acht Bundesländern in den parlamentarischen Kontrollgremien für den Verfassungsschutz. Nur in Bayern und in Rheinland-Pfalz sind sie aus der geheim tagenden Kommsission ausgeschlossen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied, „Belange des Geheimschutzes“ rechtfertigten die Beschränkung der Mitgliederzahl der Kontrollkommission auf 5 Personen. Ein Anspruch jeder Fraktion auf ein Grundmandat sei verfassungsrechtlich unbegründet. Jedoch verlange die Verfassung neben dem Regierungsbericht an das Kontrollgremium auch eine „die Sicherheitsbedürnisse beachtende und damit weniger detaillierte Unterrichtung des Plenums des Landtags“. OH
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