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Obstbauer darf Äpfel nur deutsch spritzen

In Italien zugelassene Pestizide dürfen nicht einfach hierzulande eingesetzt werden. EU-Regulierung gefordert

SIGMARINGEN dpa ■ Pflanzenschutzmittel aus Italien, die in Deutschland nicht zugelassen sind, bleiben für Obstbauern verboten. Dieses Urteil in einem Musterprozess hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Dienstag bekannt gegeben. Damit wurde die Klage eines Apfelanbauers aus Eriskirch am Bodensee gegen das Verbot abgewiesen. Die Substanzen sind laut Urteil nicht mit deutschen Substanzen identisch (Az.: 2 K 1153/01). Bei den Wirkstoffen handelte es sich um zwei Pilzmittel und ein Mittel gegen Spinnmilben und Schildläuse. Das Gericht stellte fest: Wenn überhaupt, dürften die italienischen Pflanzenschutzmittel nur verwendet werden, wenn sie vom selben Hersteller stammen wie in Deutschland zugelassene Substanzen. Die Kammer bezog sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. März 1999 in Luxemburg. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen die Richter die Berufung an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu.

Landwirtschaftsminister Willi Stächele (CDU) betonte, das EU-Pflanzenschutzrecht müsse dringend harmonisiert werden. In Europa seien derzeit mehr als 800 Wirkstoffe im Pflanzenschutz zugelassen, in Deutschland aber nur rund 250.

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