: was macht ein konvent?
Auf Herrenchiemsee
Die bayerische Delegation legte einen Grundgesetzentwurf vor, konnte diesen jedoch nicht als offizielle Grundlage der Debatten durchsetzen. Allerdings diente er als hilfreiche Materialsammlung. Besonders die Frage, ob man einen Staat oder ein Staatsfragment zu schaffen habe, beschäftigte den Konvent.
Eine Reihe von Punkten blieben auch am Ende strittig: die Frage der Finanzverfassung, die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern und die Form der „zweiten Kammer“ als Bundesrat oder Senat. Das Zweikammernsystem aber war unumstritten.
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