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Riester erstaunt durch Tempo

Die Reform der Arbeitsämter wird fix durch den Bundestag geschleust. Private Jobvermittler sind irritiert: Sie wurden von der Arbeitsverwaltung nicht kontaktiert

BERLIN taz ■ Arbeitsminister Walter Riester wollte schnell sein. Und er ist es: Bereits am 14. März soll sein neues Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, das die Spitze der Bundesanstalt für Arbeit reformiert – und private Vermittlung erleichtert.

Bisher legt das Job-Aqtiv-Gesetz fest, dass Arbeitslose eine private Vermittlung erst nach sechs Monaten nutzen können. Diese Frist soll auf drei Monate verkürzt werden; dafür werden spezielle Vermittlungsgutscheine eingeführt. Grüne, Union und FDP hatten zwar gefordert, die private Vermittlung schon ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit zu erlauben, doch fürchtet die Regierung „Mitnahmeeffekte“. Die privaten Vermittler könnten zu stark an Arbeitslosen verdienen, die auch von selbst einen Job gefunden hätten.

Bisher wurden etwa 130.000 Areitsplätze jährlich privat vermittelt. Doch war dies „ein anderes Geschäft“, wie Sieglinde Schneider vom Bundesverband Personalvermittlung betont. Denn bis jetzt wurde für Unternehmen nach Personal gesucht. Wie sich die Arbeit umgekehrt gestaltet – nämlich den Job zu suchen, nicht den Mitarbeiter –, damit hat der Verband keine Erfahrungen. Und das, obwohl das Job-Aqtiv-Gesetz seit Januar in Kraft ist und solche Vermittlungen nach sechs Monaten vorsieht.

Aber zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bundesverband Personalvermittlung gab es bisher „keine konkreten Gespräche“, so Schneider. Mit dem Effekt, dass die Honorierung „völlig unklar“ ist und sich der Verband öffentlich über den Runderlass des Ministeriums zum Job-Aqtiv-Gesetz mokierte: Die Privatvermittler würden „genauso schwerfällig agieren müssen wie die Arbeitsämter. Das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben.“

Was der Gesetzmacher Riester jetzt will, ist eine Bundesanstalt für Arbeit, die wie ein Privatunternehmen funktioniert. Der dreiköpfige Vorstand wird nicht mehr ehrenamtlich, sondern hauptamtlich tätig sein – und dies nicht mehr als Beamte, sondern mit einem Vertrag von „längstens“ fünf Jahren. Anders als bei einer normalen AG wird dieser Vorstand jedoch nicht vom Aufsichtsrat ernannt, sondern von der Bundesregierung. Genau wie in der Privatwirtschaft werden jedoch die „Anteilseigner“ der Bundesanstalt – also die Tarifparteien und die öffentliche Hand – die 21 Aufsichtsräte auswählen, die den Vorstand kontrollieren sollen.

Was es da zu kontrollieren gibt – wie also Aufgaben und Struktur der Bundesanstalt für Arbeit künftig aussehen werden –, das soll eine 15-köpfige Kommission bis zum August erarbeiten. Auch hier überraschte Riester durch sein Tempo, gab er doch die Zusammensetzung der Kommission schon gestern bekannt, eine Woche früher als erwartet.

Die Kommission spiegelt das Konsensbemühen des Arbeitsministers: Die Gewerkschaften sind ebenso vertreten wie der Mittelstand, die Großunternehmen, die Arbeitsämter, die Ministerien, der Osten, die Unternehmensberater und die universitäre Verwaltungswissenschaft. Nur das weibliche Geschlecht kommt zu kurz. Insgesamt sind es 13 Männer – und eine Frau. Aber ein Platz ist ja noch frei. Riester kündigte gestern an, dass er ihn mit einer „Dame aus Unionskreisen“ besetzen will.

ULRIKE HERRMANN

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