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RZ-Prozess: Glöde bleibt in U-Haft

Das Kammergericht hat am Montag Haftfortdauer für Harald Glöde angeordnet. Glöde ist somit der einzige von fünf Angeklagten im Prozess gegen die Revolutionären Zellen (RZ), der weiterhin in Untersuchungshaft sitzt. Diese währt bereits zwei Jahre und drei Monate. Die übrigen Angeklagten waren in den vergangenen Wochen von weiterer Haft verschont worden. Einige hatten zuvor ein Teilgeständnis abgelegt. Die Verteidigerinnen von Harald Glöde äußerten gestern in einer Pressemitteilung die Vermutung, dass es dem Kammergericht in Glödes Fall „nicht mehr um eine Sicherung des Verfahrens“ gehe, sondern um die „Erzwingung“ einer Aussage. Dies sei aber als Haftgrund in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.

Den fünf Angeklagten wird seit März 2001 vor dem Kammergericht wegen Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen der Prozess gemacht. Die Anklage stützt sich fast ausschließlich auf Aussagen des Kronzeugen und ehemaligen RZ-Mitglieds Tarek Mousli. TAZ

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