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Ausgleich für Sudetendeutsche erfolgt

Forderungen aus Wien an Prag unbegründet: Bereits vor 40 Jahren entschädigte Deutschland Österreich für die Aufnahme von Vertriebenen aus der Tschechoslowakei

PRAG taz ■ Österreichs Forderung nach einer gemeinsamen Erklärung mit Tschechien zur Wiedergutmachung für Sudetendeutsche steht völkerrechtlich auf dünnem Eis. Ein 40 Jahre alter Vertrag bringt neuen Sprengstoff in die aufgeheizte Debatte. Aus ihm geht hervor, dass die Frage der Vertriebenen zwischen der Deutschland und Österreich bereits in den 60ern abgeschlossen wurde. Anfang Februar hatte die Sudetendeutsche Landsmannschaft Österreich eine Sammelklage auf Schadenersatz für Enteignungen gegen Tschechien angekündigt.

In Finanz- und Ausgleichsvertrag vom 27. November 1961 verpflichtete sich die Bundesrepublik, Österreich in seiner Sorge für Vertriebene des Zweiten Weltkriegs finanziell zu unterstützen. Insgesamt 125 Millionen Mark zahlte Deutschland für Vertriebene und Umsiedler. 13 Millionen Mark wurden im Vertrag als zinsloses Darlehen für den Wohnungsbau für Vertriebene zugesagt. Im Gegenzug verpflichtete sich Österreich, die Schlechterstellung der Vertriebenen zu vermeiden. Wien erhielt zudem je 95 Millionen Mark für Opfer des Nazi-Regimes sowie für soziale Leistungen, die die Alpenrepublik während der Nachkriegswirren gewähren musste. Wiedergutmachungsforderungen werden von dem Vertrag nicht beeinflusst. ULRIKE BRAUN

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