: Frist für Steuererklärung läuft
Steuersenkungsgesetz (2) : Sparer sind in der Steuerpflicht. Fiskus kassiert Zinsen
Bis Ende Mai 2002 muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Zum letzten Mal geben Sparer ihre Beträge in D-Mark an, eine Erklärung in Euro ist aber auch möglich.
Alle, die mit ihren Kapitaleinnahmen über dem Sparerfreibetrag von 1.601 Euro (3.202 Euro Ehepaare) inklusive Werbungskosten liegen, müssen ihre Einnahmen dem Finanzamt erklären. Nach Schätzungen von Banken trifft dies jeden zweiten Anleger in Deutschland. Mit bedeutenden Änderungen im Steuerrecht, insbesondere dem neu eingeführten Halbeinkünfteverfahren und der Abschaffung der Körperschaftssteuer-Gutschrift müssen sich Anleger jetzt beschäftigen. Für bestimmte Einkünfte bleibt alles beim Alten.
Der Fiskus kassiert nach wie vor pauschalierte Abschläge auf Zinsen. Liegt kein Freistellungsauftrag vor, kürzen die Geldinstitute die Zinsen um 30 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Sparer, die ihr Geld in sichere Sparanlagen wie Sparbuch oder Bundesschatzbriefe Typ A stecken, zahlen auf die jährlich zufließenden Zinsen automatisch Zinsabschlagsteuer. Gleiches gilt für Anleihen wie Pfandbriefe oder Bundesobligationen. Wer mit kleinen Monatsbeträgen über eine längere Laufzeit Vermögen bilden will, hat oft Ratensparverträge. Die meisten Institute legen auf den meist variablen Grundzins noch Prämien und Boni drauf. Ratensparer müssen aufpassen und ihre Freibeträge im Auge behalten, denn die Erträge werden nicht jährlich, sondern auf einen Schlag am Ende der Laufzeit besteuert. Gleiches gilt zum Beispiel für den Bundesschatzbrief Typ B.
Ausgenommen von der Zinsabschlagsteuer sind Erträge aus Konten, die mit nicht mehr als einem Prozent verzinst werden sowie Erträge aus einzelnen Guthaben unter zehn Euro pro Jahr. Auch Zinsen für private Darlehen werden nicht angerechnet. Bausparguthaben sind befreit, wenn der Bausparer Anspruch auf Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmerzulage hat.
Einige Personengruppen können den Pauschalabzug komplett vermeiden. Besonders Kinder mit Sparguthaben, die mangels anderer Einkünfte keine Steuererklärung abgeben oder jobbende Studenten und Geringverdiener, die unterhalb der steuerpflichtigen Einkunftsgrenzen liegen, können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Die Vorlage beim Geldinstitut verhindert den Zinsabschlag.
Für Fondssparer, die mit Investmentprodukten in Aktien investieren, wird die Abrechnung in diesem Jahr etwas aufwändiger. Das Nebeneinander von Anrechnungs- und Halbeinkünfteverfahren führte dazu, dass sich der Umfang der Anlage KAP zur Steuererklärung verdoppelt hat. Doch von der Steuerreform profitieren Fondsanleger nur zum Teil. Dividenden aus einem Aktienfonds sind dann zur Hälfte steuerfrei, wenn die Fondsgesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat. Diese Regel gilt ab Januar 2002. Investiert die inländische Fondsgesellschaft in ausländische Werte, gilt das Halbeinkünfteverfahren schon für das Jahr 2001. Sitzt die Fondsgesellschaft im Ausland, müssen die Dividenden voll versteuert werden.
Diese Besteuerung wird von vielen als Verstoß gegen EU-Recht kritisiert. Immerhin hat die Bundesregierung eine Gleichstellung für in Deutschland vertriebene Fonds ausländischer Gesellschaften in Aussicht gestellt. Bis dahin unterscheiden Anleger zunächst zwischen in- und ausländischen Gesellschaften. Erträge deutscher Fondsgesellschaften werden getrennt nach Zinsen, Dividenden nach altem Recht und Dividenden im Halbeinkünfteverfahren in der Anlage KAP in voller Höhe angegeben. Fondserträge ausländischer Gesellschaften werden in die Anlage KAP sowie in die Anlage AUS eingetragen. Unerheblich ist der Sitz, wenn Anteile innerhalb von zwölf Monaten verkauft werden. Hier bleibt alles beim Alten: Die Kursgewinne sind steuerpflichtig.
Einen Nachteil des Halbeinkünfteverfahrens bekommen Fondsbesitzer zu spüren, wenn sie sich die von den Unternehmen einbehaltene Körperschaftssteuer zurückholen wollen: Die Körperschaftssteuer-Gutschrift wurde nun abgeschafft. SIMONE WEIDNER
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