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Behinderter zu laut

Amtsgericht verurteilte eine Familie zum Auszugaus Mietwohnung, wegen nächtlicher Ruhestörung

ITZEHOE/GLÜCKSSTADT dpa ■ Weil eine Familie mit ihrem schwerbehinderten Sohn zu laut ist, muss sie nach einem Gerichtsurteil die Wohnung räumen. Das Amtsgericht Itzehoe gab der Räumungsklage des Hausbesitzers statt. Die Familie wehrt sich mit einer Berufung beim Landgericht gegen das bereits am 25. Januar ergangene Urteil. Das bestätigte gestern der Sprecher des Landgerichts, Wolf Wrege, in Itzehoe.

Nachbarn in einem Vierfamilienhaus in Glücksstadt hatten sich vom nächtlichen Schreien, Weinen und Klopfen des 13-Jährigen gestört gefühlt. Der Junge ist seit Geburt schwerbehindert und auf ständige Hilfe angewiesen. Damit sich er nicht selber verletzt, wurden ihm die Zähne gezogen. Wenn er nachts aufwacht, ruft er „mit kehligen Lauten“ nach seinen Eltern.

Nachbarn sagten als Zeugen vor Gericht, dass sie durch das laute Schreien und Weinen mehrfach in der Nacht geweckt wurden. Trotz Schallisolierung an den Wänden würden sie außerdem durch „sehr laute Gespräche“ und Streitereien der beiden 51 und 55 Jahre alten Eltern in ihrer Nachtruhe gestört.

Das Amtsgericht löste das Mietverhältnis auf Klage des Hausbesitzers auf, trotz der „menschlich schwierigen Situation“ der Familie. Die Wohnverhältnisse seien auch für das kranken Kind nicht zumutbar, heißt es in dem Urteil des Amtsgerichts. Jetzt muss das Landgericht entscheiden.

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