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Kronzeuge nicht gefragt

Die Koalition kann sich nicht auf Neuauflage der strittigen Regelung einigen und stellt „Anti-Terror“-Projekt ein

FREIBURG taz ■ SPD und Grüne haben sich darauf verständigt, in dieser Wahlperiode keine neue Kronzeugenregelung einzuführen. Dies bestätigten der taz die rechtspolitischen Sprecher von SPD und Grünen, Alfred Hartenstein und Volker Beck.

Die alte Kronzeugenregelung galt nur für Terrorismus und Organisierte Kriminalität. Das zeitlich befristete Sondergesetz lief Ende 1999 aus. Seitdem verhandeln SPD und Grüne, ob es eine breiter angelegte Neuregelung für alle schweren und mittelschweren Delikte geben soll. Schon bisher kann die Bereitschaft eines Straftäters, andere Kriminelle zu belasten und vor Gericht gegen sie auszusagen, bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Das Justizministerium wollte ins Strafgesetzbuch jedoch eine ausdrückliche Regelung aufnehmen, nach der auch die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe hätte unterschritten werden können. Mörder hätten sich statt „lebenslang“ dann fünf Jahre erkaufen können.

Die Grünen stehen Kronzeugenregelungen seit jeher kritisch gegenüber und können sich dabei auch auf den Deutschen Anwaltverein stützen. „Die alte Regelung bot Anreiz zu falschen Verdächtigungen und Denunziationen“, betonte Volker Beck gestern. „Schmutzige Deals mit Schwerverbrechern“ seien im Rechtsstaat ein Fremdkörper.

Verhandelt wird nun noch über die Bestrafung ausländischer Terrorgruppen in Deutschland. Hierzu soll ein neuer Paragraf 129b in das Strafgesetzbuch eingeführt werden. CHR

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