: Gutscheine für Jobsuchende
Gesetz beschlossen: Arbeitslose haben Anspruch auf die Hilfe privater Vermittler
BERLIN dpa/taz ■ In die Arbeitsvermittlung soll frischer Wind kommen. Bereits vom 1. April an können Jobsuchende, die Arbeitslosengeld bekommen, bei der Stellensuche nach dreimonatiger Wartefrist auch Privatvermittler einschalten, ohne dass sie dafür selbst zahlen müssen. Der Bundestag verabschiedete gestern mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Oppositionsfraktionen eine entsprechende Neuregelung. Damit ist auch ein Umbau an der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit (BA) verbunden.
Das Gesetz, das die Koalition nach Ansicht der Opposition im Eilverfahren durchpeitschte, sieht vor, dass private Vermittler von Arbeitssuchenden im Erfolgsfall eine staatliche Prämie in Form von Vermittlungsgutscheinen kassieren. Wer drei Monate arbeitslos ist, hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein im Wert von 1.500 Euro. Für den Zeitraum vom siebten bis zum Ende des neunten Monates steigt der Bonwert auf 2.000 Euro, danach auf 2.500 Euro.
Am 1.April wird der bisherige Sozialminister von Rheinland-Pfalz, Florian Gerster (SPD), neuer Chef der BA. Er tritt sein Amt – zusammen mit seinen Stellvertretern Heinrich Alt und Jürgen Weise – an. Dann wird der bisherige BA-Präsident Bernhard Jagoda in den vorzeitigen Ruhestand geschickt.
Gerster betonte gestern, er halte an seinem Vorschlag fest, in den alten Bundesländern die ABM-Stellen abzuschaffen. Seit 1. Januar gilt bereits die Regelung, dass ABMler erst nach einer Wartefrist von drei Jahren erneut eine ABM-Stelle besetzen dürfen.
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