: Fuß wie Skates
■ Gericht: Fußgänger-Regeln für Inliner
Eine Oldenburger Skaterin, die vor zwei Jahren mit einem Motorroller zusammen gestoßen war, hat gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Damals war sie mit ihren Inlinern auf der linken Straßenseite unterwegs – genau wie Fußgänger. Ganz richtig, erklärte jetzt das BGH: Trotz ihrer acht Rollen bleiben Skater im Grunde Fußgänger.
Damit wurde auch das Urteil des Oldenburger Oberlandesgerichts zurückgewiesen, das die Skaterin lieber auf dem Radweg gewusst hätte und ihr deshalb eine Teilschuld von 60 Prozent eingeräumt hatte.
So lange es aber keine eindeutige gesetzliche Regelung gebe, müss-ten die Trendsportler nach den Verkehrsregeln für Fußgänger behandelt werden, entschieden die Karlsruher Richter. Inline-Skater dürfen demnach Gehwege benutzen, Radwege nicht. Das höchste deutsche Zivilgericht forderte den Gesetzgeber gleichzeitig auf, möglichst bald klare Regeln für Inline-Skater zu schaffen. taz/dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen