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Fuß wie Skates

■ Gericht: Fußgänger-Regeln für Inliner

Eine Oldenburger Skaterin, die vor zwei Jahren mit einem Motorroller zusammen gestoßen war, hat gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Damals war sie mit ihren Inlinern auf der linken Straßenseite unterwegs – genau wie Fußgänger. Ganz richtig, erklärte jetzt das BGH: Trotz ihrer acht Rollen bleiben Skater im Grunde Fußgänger.

Damit wurde auch das Urteil des Oldenburger Oberlandesgerichts zurückgewiesen, das die Skaterin lieber auf dem Radweg gewusst hätte und ihr deshalb eine Teilschuld von 60 Prozent eingeräumt hatte.

So lange es aber keine eindeutige gesetzliche Regelung gebe, müss-ten die Trendsportler nach den Verkehrsregeln für Fußgänger behandelt werden, entschieden die Karlsruher Richter. Inline-Skater dürfen demnach Gehwege benutzen, Radwege nicht. Das höchste deutsche Zivilgericht forderte den Gesetzgeber gleichzeitig auf, möglichst bald klare Regeln für Inline-Skater zu schaffen. taz/dpa

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