piwik no script img

Bahn muss plakatieren

Wohnungslosenhilfe gewinnt Prozess um Werbung auf Bahnhöfen – Kampagne für Essensausgabe geht weiter

KASSEL afp ■ Im Streit um bahnkritische Plakate hat das Landgericht Kassel die Bahn in die Schranken gewiesen. Nach dem am Donnerstag verkündeten Urteil darf deren Tochtergesellschaft Deutsche Eisenbahnreklame die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe nicht mehr behindern. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Die ab 22. Februar in bundesweit 100 Städten geklebten Plakate zeigen das Bild eines Obdachlosen mit dem Text: „Die Entdeckung Bahnhof – Wer nicht konsumiert muss raus“. Hierfür mietete die Wohnungslosenhilfe Plakatflächen überwiegend im Umfeld von Bahnhöfen. Schon ab heute soll die 20.000 Euro teure Kampagne fortgesetzt werden. Die Hilfsorganisation reagierte mit ihr auf Kritik des Bahn-Chefs Hartmut Mehdorn an den Essensausgaben der Bahnhofsmissionen, weil diese Obdachlose in die Bahnhöfe lockten (taz vom 22. Februar, S. 3).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen