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Bahn muss plakatieren

Wohnungslosenhilfe gewinnt Prozess um Werbung auf Bahnhöfen – Kampagne für Essensausgabe geht weiter

KASSEL afp ■ Im Streit um bahnkritische Plakate hat das Landgericht Kassel die Bahn in die Schranken gewiesen. Nach dem am Donnerstag verkündeten Urteil darf deren Tochtergesellschaft Deutsche Eisenbahnreklame die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe nicht mehr behindern. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Die ab 22. Februar in bundesweit 100 Städten geklebten Plakate zeigen das Bild eines Obdachlosen mit dem Text: „Die Entdeckung Bahnhof – Wer nicht konsumiert muss raus“. Hierfür mietete die Wohnungslosenhilfe Plakatflächen überwiegend im Umfeld von Bahnhöfen. Schon ab heute soll die 20.000 Euro teure Kampagne fortgesetzt werden. Die Hilfsorganisation reagierte mit ihr auf Kritik des Bahn-Chefs Hartmut Mehdorn an den Essensausgaben der Bahnhofsmissionen, weil diese Obdachlose in die Bahnhöfe lockten (taz vom 22. Februar, S. 3).

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