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Kritik an Seeunfallgesetz

■ Enttäuscht über Bundesratsentscheid/ Nordländer klagen: Gesetz nicht praktikabel

Kiel – Das neue Seeunfalluntersuchungsgesetz ist bei Vereinen und Verbänden in Norddeutschland auf Kritik gestoßen. Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) erklärte gestern, das neue Gesetz sei nicht praktikabel und schließe die Öffentlichkeit bei Verhandlungen künftig fast völlig aus. Das Gesetz stand am letzten Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung. Nach dem Auszug der unionsregierten Länder nach der Zuwanderungsentscheidung gab es nach Angaben des SDN keine Chance mehr für einen Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern, in einem Vermittlungsverfahren das Gesetz noch zu ändern.

Auch der Deutsche Journalistenverband protestierte gegen das neue Gesetz. Der Ausschluss der Öffentlichkeit werde von den Journalisten als Zensur betrachtet. Der Personalrat der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel erklärte unter Hinweis auf den politischen Tumult um das Zuwanderungsgesetz, „die letzte Chance zur Rettung der öffentlichen Seeunfalluntersuchung und zur Sicherung der Rechte der betroffenen Beschäftigten in einem fairen Verfahren ist leichtfertig über Bord geworfen worden“. Der Vorsitzende des Personalrates, Jochen Hinz, bedauerte, das ein möglicher Kompromiss dadurch nicht mehr möglich war. dpa

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