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Anlegerin bekam Recht

Gericht verurteilt Würzburger Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung. Wandelanleihen von Fokker empfohlen

Wegen fehlerhafter Beratung einer Anlegerin hat das Oberlandesgericht Bamberg eine Bank in Würzburg zur Schadenersatzzahlung von 80.000 Mark (40.620 Euro) verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Bankhaus eine Kundin bei der Anlage eines Erbes nicht „anlegergerecht“ beraten hatte, geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor (Az. 4 U 62/01). Nähere Angaben zur Bank lehnte der Gerichtssprecher ab.

Das Urteil stammt von Ende 2001, wurde aber erst jetzt veröffentlicht. Nach Angaben des Gerichts hatte die Kundin 1995 ihr Erbe in Höhe von umgerechnet 101.514 Euro (200.000 Mark) bei der Würzburger Bank vermögenserhaltend anlegen wollen. Statt der verlangten sicheren und konservativen Investition hätten Mitarbeiter des Geldinstituts der Frau Wandelanleihen der niederländischen Flugzeugfirma Fokker empfohlen, die dann schon ein knappes Jahr später in Konkurs gegangen war.

Nach Einschätzung des Gerichts hatte diese Anleihe schon damals als spekulativ gegolten. Die Beratung sei damit in Bezug auf das bestehende, aber nicht offen gelegte Verlustrisiko nicht anlagegerecht gewesen.

Im Prinzip müsste die Bank nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes für die gesamte Anlagesumme aufkommen. Weil die Kundin aber spätere Warnhinweise der Bank nicht weiter beachtet hatte, beschränkte das Gericht die Haftung auf nur einen Teilbetrag. DPA

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