: Jobs makeln lohnt sich
Ab heute verteilt das Arbeitsamt Vermittlungsgutscheine für private Jobvermittler im Wert von 1.500–2.500 Euro
NÜRNBERG ap ■ Von heute an geben die Arbeitsämter Vermittlungsgutscheine aus, die Erwerbslose berechtigen, einen privaten Jobmakler zu bemühen. Wie die Bundesanstalt für Arbeit (BA) gestern mitteilte, bekommen den Schein Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe, die seit mindestens drei Monaten arbeitslos gemeldet sind.
Bei drei bis sechs Monaten Arbeitslosigkeit beträgt der Wert des Gutscheins nach diesen Angaben 1.500 Euro, bei sechs bis neun Monaten 2.000 Euro und bei über neun Monaten Arbeitslosigkeit 2.500 Euro. Laut BA werden die drei Monate gültigen Bons auch für Teilnehmer von Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungs-Maßnahmen ausgestellt. Mit dem Papier kann der Arbeitslose oder ABM-Arbeiter einen privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten. Beide müssen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag schließen, aus dem auch die Vergütung für die erfolgreiche Stellenvermittlung hervorgeht. Erlaubt ist höchstens der im Vermittlungsbon genannte Betrag.
Bringt der private Vermittler den Arbeitssuchenden binnen drei Monaten in Stellung, erhält er laut BA die auf dem Gutschein vermerkte Summe in zwei Teilbeträgen ausgezahlt. Die erste Rate zahle das Arbeitsamt bei Beginn der Arbeit, den Rest, wenn die Beschäftigungszeit sechs Monate überschritten habe. Der Gutschein kann beim Arbeitsamt unter Angabe der Kundennummer angefordert werden.
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