Milošević bleibt in Haft

Beschwerde in Straßburg wurde abgelehnt, weil der Ex- Staatschef den Rechtsweg in Holland nicht zu Ende ging

FREIBURG taz ■ Der jugoslawische Expräsident Slobodan Milošević bleibt weiter in Den Haag inhaftiert. Gestern lehnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde Milošević’ als „unzulässig“ ab, weil er den niederländischen Rechtsweg nicht ausgeschöpft habe. In seiner Beschwerde bezeichnete Milošević das derzeit gegen ihn geführte Verfahren vor dem Haager Tribunal als „illegal“. Mit diesem Vorwurf befasste sich der Straßburger Gerichtshof nun aber nicht näher. Er verwies lediglich auf eine Entscheidung des Den Haager Landgerichts vom August, bei dem Milošević ebenfalls gegen seine Inhaftierung geklagt hatte. Das niederländische Gericht hatte damals den internationalen Prozess für rechtmäßig erklärt und sah Milošević’ Recht auf eine faire Verhandlung als gewahrt an. Ein gegen die damalige Entscheidung eingelegtes Rechtsmittel hatte Milošević später selbst zurückgenommen. CHR