: Stasi-Akten bleiben zu
Birthler-Behörde: Bundesverwaltungsgericht schützt in seinem Grundsatzurteil DDR-Amtsträger und Westspione
BERLIN ap ■ Als Konsequenz aus dem Urteil zum Fall von Altkanzler Helmut Kohl bleibt auch ein großer Teil der Stasi-Akten über DDR-Funktionäre unter Verschluss. Das kündigte Bundesbeauftragte Marianne Birthler am Donnerstag nach Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts an. „Amtsträger der ehemaligen DDR dürfen danach nicht anders behandelt werden als Amtsträger der Bundesrepublik“, erklärte Birthler. „Vor allem Funktionsträger der DDR, die mit dem MfS zusammenwirkten, profitieren damit wie befürchtet von dem Schutz, den Altkanzler Helmut Kohl für sich erstritten hat.“ Auch Akten über westdeutsche Rechtsextremisten oder RAF-Terroristen blieben damit unter Verschluss.
Nach dem Gerichtsurteil dürfen Stasi-Dokumente über „Personen der Zeitgeschichte“ nur noch zu Forschungszwecken verwendet werden, wenn die Betroffenen Mitarbeiter oder Begünstigte der Stasi waren. In allen anderen Fällen ist entgegen der bisherigen Praxis die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen notwendig. Laut Birthler führt dies dazu, dass Akten über Verstorbene gar nicht mehr verwendet werden können, selbst wenn eine Einwilligung zu Lebzeiten wahrscheinlich gewesen wäre.
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