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Verschärfte Spielregeln

■ Fachbereich Erziehungswissenschaft führt Teilnahmebeschränkungen ein

Für rund 440 Lehramtsstudierende begann das Studium gestern mit einer guten und einer schlechten Nachricht. Die gute: ihre Berufsaussichten sind prima, Lehrende werden gebraucht. Die schlechte: sie beginnen ihr Studium unter „verschärften Spielregeln“, wie es Lars Rieck vom Fachschaftsrat zur Begrüßung formulierte.

So gilt ab sofort eine neue Studienordnung, die eine Zwischenprüfung nach sechs Semestern verlangt und andernfalls mit Exmatrikulation droht. Gleichzeitig hat der Fachbereich aus Protest gegen Überfüllung eine „demonstrative Begrenzung“ ausgerufen. Lehrende dürfen somit alle Seminare auf 30 und scheinpflichtige Vorlesungen auf 90 Teilnehmende begrenzen.

„Wenn es Protest dagegen gibt oder Studierende dagegen klagen, ist das in Ordnung“, werben die Dekane Meinert Meyer und Johannes Bastian. Denn die Aktion ist Folge eines Konflikts mit der Wissenschaftsbehörde, der noch nicht ausgestanden ist. So hatte die Uni auf Drängen der Behörde im vergangenen Semester 485 Studierende zusätzlich zugelassen, für die es bis heute kein Lehrpersonal gibt. Die Uni müsse dieses Problem intern lösen, sagt Wissenschaftssenator Jörg Dräger. „Wir halten die Beschränkungen aufrecht, bis wir Personal für diese Studierenden haben“, sagen dagegen die Dekane. So sei es nicht zumutbar, nochmal über 200 weitere Klausuren pro Vorlesung zu korrigieren.

Besonders eng ist die Versorgung mit Praktischen Einführungskursen: weil vom vergangenen Semester noch 280 auf der Warteliste stehen, bekommt nun nur jede dritte StudienanfängerIn einen Platz. Ein regelrechtes Nadelöhr bilden die Schulpraktika. „Wir können da nicht beliebig mehr Kurse schaffen, weil wir dafür Lehrer brauchen, die zur Zusammenarbeit bereit sind“, erklärt Dekan Meinert Meyer.

Lars Rieck und Christoph König vom Fachschaftsrat sind dagegen darüber empört, dass der Druck an die Studierenden weitergegeben wird und bereiten gemeinsam mit dem Asta eine Musterklage vor. „Es muss im Einzelfall dargelegt werden, dass Begrenzungen auch nötig sind“, sagt Asta-Anwalt Joachim Schaller. „Wenn Seminarräume in vergangenen Jahren auch überfüllt waren, ohne dass es Prob-leme gab, ist das nicht der Fall.“ Kaija Kutter

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