: Jeder, der will, kann vermitteln
Klaus Pohl, Sprecher des Landesarbeitsamts, hat Zweifel, ob die Gutscheinregel Erfolge bringt. Nicht nur, weil die Job-Vermittler ihre Qualifikation nicht nachweisen müssen
taz: Seit einer Woche verteilt das Arbeitsamt Gutscheine für private Jobvermittler zwischen 1.500 und 2.500 Euro für die Vermittlung von Arbeitslosen. Neu ist auch, dass diese Vermittler jetzt nur noch ein Gewerbe anmelden müssen. Wie groß ist Ihr Vertrauen?
Klaus Pohl: Noch ist es sehr groß, weil die rund 650 privaten Arbeitsvermittler in Berlin alle im Besitz einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit sind, der es nun nicht mehr bedarf. Ich habe aber Sorge, dass es unter den neu hinzukommenden privaten Arbeitsvermittlern, die nur ein Gewerbe anmelden müssen, auch schwarze Schafe geben kann.
Was befürchten Sie?
Dass Arbeitslose, die schnell vermittelt werden könnten, vielleicht erst zu einem Zeitpunkt vermittelt werden, wo der Gutscheinwert höher ausfällt. Wenn einer also kurz vor Ablauf des sechsten Monats Arbeitslosigkeit steht, dann könnte ein Vermittler auf die Idee kommen, den Arbeitslosen zu bitten, sich nach Ablauf der sechs Monate einen Gutschein von 2.000 Euro zu holen statt der 1.500 Euro bei drei bis sechs Monaten.
Dann werden Langzeitsarbeitslose also attraktiv?
Generell sind die Arbeitslosen interessant, die gut qualifiziert und nicht lange arbeitslos sind, weil Arbeitgeber an diesen sehr interessiert sind – so sie benötigt werden. Aber es gibt auch durchaus Märkte, wo die Dauer der Arbeitslosigkeit den Arbeitgebern egal ist, zum Beispiel im Pflegebereich oder in der Gastronomie.
Und es gibt keine Möglichkeiten, dies zu verhindern?
Nein.
Welche Qualifikationskriterien gab es vorher für private Vermittler?
Vorher wurde die Eignung festgestellt nach einer Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit. Danach mussten die Vermittler mindestens drei Jahre Aufgaben des Personalwesens, der Arbeitsvermittlung, der Personalberatung oder der Arbeitnehmerüberlassung beruflich wahrgenommen haben oder mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein und eine nach Bundes- oder Landesrecht anerkannte Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.
Und jetzt kann sich Hinz und Kunz bewerben?
Jeder, der es möchte, kann ein Gewerbe dafür anmelden.INTERVIEW: BARBARA BOLLWAHNDE PAEZ CASANOVA
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