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Falsches Signal aus dem Gericht

Wenn Bremer Beamte schlagen, ist das weniger schlimm als wenn sie betrügen. Das ist die Quintessenz aus zwei Bremer Urteilen, die diese Woche rechtskräftig wurden. Neun Monate auf Bewährung erhielt eine 34-jährige Vollzugsbeamtin des Oslebshauser Gefängnisses – wegen Körperverletzung im Amt und gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte der Beamtin vorgeworfen, „Drahtzieherin“ der Misshandlungen im Knast zu sein und selbst einen Häftling willkürlich verletzt zu haben. Zwei Jahre auf Bewährung, also mehr als doppelt so viel, lautet der Richterspruch über einen Mitarbeiter des Amtes für Soziale Dienste, der 192.000 Mark Sozialhilfe in die eigene Tasche geleitet hat.

Das Missverhältnis der Strafen ist empörend. Es darf eigentlich nicht sein, dass Körperverletzung gegen Wehrlose als weniger schweres Delikt gewertet wird, als die Geldbetrügerei eines Spielsüchtigen.

Pikant ist das milde Strafmaß für die Schlägerin auch aus einem anderen Grund: Die Beamtin war zunächst zu 13 Monaten verurteilt worden und hätte damit sofort ihren Beamtenstatus und alle Pensionsansprüche verloren. Den Sozialamts-Mitarbeiter trifft diese Sanktion. Als das Gericht für die JVA-Beamtin knapp unter 12 Monaten blieb, war damit klar: Sie darf weiterhin Staatsdienerin mit allen Privilegien des Beamtenstatus bleiben.

Vor den Signalwirkungen solcher Urteile kann einem nur grausen. Armin Simon

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