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Strafe muss sein

■ Rechts-Anwalt Rieger vor Gericht

Der Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger muss sich erneut wegen Leugnung des Holocausts vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob gestern ein Urteil des Landgerichts Hamburg auf, das Rieger vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen hatte (Az: 5 StR 485/01).

Rieger, der mehrfach wegen politisch motivierter Taten vorbestraft und durch die Verteidigung von Rechtsextremisten bekannt geworden ist, hatte 1996 einen Neonazi im Prozess wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verteidigt. Dabei hatte er beantragt, durch einen einschlägig vorbestraften „Gutachter“ beweisen zu lassen, dass es keine Massenvernichtung von Juden in den Konzentrationslagern Auschwitz und Auschwitz/Birkenau gegeben habe.

Der Völkermord an Juden sei historisch eindeutig belegt und dessen Leugnen oder Verharmlosen eindeutig unter Strafe gestellt, sagte die Vorsitzende Richterin. Mit dem Straftatbestand der Volksverhetzung habe der Gesetzgeber „gerade die Unbelehrbaren fassen“ wollen. Anzweifelnde Äußerungen tangierten nicht nur die Würde und das Ansehen der Opfer und ihrer Angehörigen in „unerträglichem Maße“, sondern seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

Deshalb sei das Verhalten des Juristen als „verteidigungsfremd“ zu werten (siehe auch S. 2). dpa/taz

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