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Drei Jahre für Uhrenräuber

■ Urteil zum ersten Überfall auf Juwelier Brinckmann&Lange

Da saßen sie wie zwei Lausbuben, die gerade mit ihrem bösen Streich aufgeflogen sind: blass und fassungslos, fast unbeteiligt an dem, was um die 20- und 21-jährigen Polen geschah. Tatsächlich waren Rafael M. und Krzysztow S. gerade zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt worden, weil sie am 16. November vergangenen Jahres den Juwelier Brinckmann & Lange in der Sögestraße ausgeraubt und 25 Uhren und zwei Ringe im Wert von 250.000 Mark erbeutet hatten. Es war der erste von fünf Überfällen, die die Angestellten bis heute erleiden mussten.

„Es war keine spontane, sondern eine in allen Einzelheiten geplante Straftat“, sagte Richterin Barbara Lätzel, die mit dem Strafmaß voll dem Plädoyer des Staatsanwalts entsprochen hatte. Die Anwältinnen von M. und S. hatten auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Dann hätten die Angeklagten, die seit sechs Monaten in U-Haft sitzen, sofort nach Polen ausreisen können.

Immerhin hatten die beiden jungen Männer ihre Tat bereits am ers-ten Prozesstag gestanden. Und sich bei den Angestellten von Brinckmann, die im Gericht in Tränen ausgebrochen waren, entschuldigt. Glaubhaft, wie das Gericht fand.

Gestanden hatten die beiden auch, dass sie eigens für den Überfall aus Polen nach Bremen gekommen seien. Dass sie mit zwei Schlosserhämmern auf die Vitrinen gedroschen und alles, was zu packen war, in einen Sack gerafft hätten. Dass sie auf der Flucht zuerst ihre Strumpfmasken und Jacken weggeworfen, dann den Sack mit den Pretiosen an die Nummer 3 des Coups gegeben hätten. Am Tunnel an der Martinistraße. Kurz zuvor hatte die immer noch flüchtige Nummer 3 mit einer Gaspistole auf die beiden Detektive des Juweliers gefeuert.

Das Gericht legte das Geständnis zugunsten der Angeklagten aus. Allerdings hielt die Richterin die Geschichte von M., er sei von Fremden auf der Straße angesprochen, in einen Wald gezerrt und dort gezwungen worden, an dem Überfall teilzunehmen, für „Quatsch“.

Die Jugendstrafe für die Heranwachsenden sei „moderat und erforderlich“, betonte Lätzel. Bei der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, die auch in ihrem Ermessen gelegen hätte, wären es leicht sieben bis acht Jahre Strafe geworden.

Jetzt aber könnten M. und S. „im besten Falle“, so Lätzel, hoffen, dass sie in einem halben Jahr bei guter Führung nach Polen abgeschoben werden. „Aber“, betonte die Richterin, „das liegt daran, wie sie sich entwickeln – nicht mehr in der Entscheidung dieses Gerichts.“

ksc

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