: zur institution
Die Bundeskulturstiftung
Die Bundeskulturstiftung, die Kunst und Kultur innerhalb der Zuständigkeit des Bundes fördern wird, hat in diesem Jahr 12,782 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 250.000 Euro als Grundstock für das zukünftige Stiftungsvermögen vorgesehen. Bis 2004 wird sich ihr Etat auf 38,347 Millionen Euro erhöhen. Gegründet wurde die Stiftung in privatrechtlicher Rechtsform, um eine spätere Zusammenlegung mit der privatrechtlichen Kulturstiftung der Länder zu ermöglichen.
Geleitet wird die Stiftung von der Kunsthistorikerin Hortensia Völckers und dem Kulturpolitiker Alexander Farenholtz. Neben dem Stiftungsrat wurde ein Fachbeirat als Jury berufen, der die eingereichten Projektanträge evaluiert. Die Jury setzt sich aus Marie-Luise Angerer, Ute Meta Bauer, Klaus Bußmann, Stefanie Carp, Diedrich Diederichsen, Michael Krüger, Frie Leysen, Andreas Mölich-Zebhauser, Georg Seeßlen und Christoph Tannert zusammen.
Dem Stiftungsrat unter Vorsitz von Julian Nida-Rümelin gehören Jürgen Chrobog (Auswärtiges Amt), Barbara Hendricks (Bundesfinanzministerium), die Politiker Wolfgang Thierse, Antje Vollmer und Norbert Lammert, außerdem Hilmar Hoffmann und Monika Maron an; die Länder und Kommunen sind durch Christoph Helm (Brandenburg), Uwe Reinhardt (Niedersachsen), Peter Müller (Saarland), Bernd Meyer (Deutscher Städtetag) und Bernd Röll (Deutscher Städte- und Gemeindebund) vertreten. Die Stiftung hat ihren Sitz in den Franckeschen Stiftungen in Halle an der Saale. Wbg
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