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Schreiber muss wieder bangen

Kanadisches Gericht: Auslieferung grundsätzlich möglich. Aber noch keine Entscheidung

TORONTO/MÜNCHEN taz ■ In das Auslieferungsverfahren der Bundesrepublik gegen den Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber kommt Bewegung. Nach einer Grundsatzentscheidung am Obersten Zivilgerichtshof in Kanada darf Schreiber prinzipiell ausgeliefert werden.

Doch die Freude bei den Behörden in Deutschland, die gegen Schreiber ermitteln, hält sich in Grenzen. Denn die kanadische Entscheidung fiel nicht im eigentlichen Auslieferungsverfahren. Ausgangspunkt war eine Zivilklage Schreibers gegen die Prozeduren seines Auslieferungsverfahrens und die seines Erachtens unrechtmäßige Verhaftung auf Betreiben der Augsburger Staatsanwaltschaft. Der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz, meinte denn auch: „Am Zivilprozess sind wir in keiner Weise beteiligt.“ Gleichwohl zeige die Entscheidung, dass „unser Haftbefehl rechtmäßig war“. Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft Schreiber Steuerhinterziehung, Bestechung und Beihilfe zur Untreue vor.

Wirklich freuen darf sich aber die bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU). Die Tochter von Franz Josef Strauß ist eine Sorge los: Der Schreiber-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags gab es gestern auf, seinen Namensgeber als Zeugen zu gewinnen. Der Waffenhändler hätte vor allem Hohlmeier und ihre Brüder Max und Franz belasten können, weil ihnen eine von Schreiber geführte kanadische Investmentfirma gehörte. Der Ausschuss verzichtete auf Schreiber, weil dieser – unabhängig von der Gerichtsentscheidung – nicht zu einer Aussage in Kanada bereit war und dazu auch nicht gezwungen werden kann. KW/OH

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