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Geld ist Anwalts Liebling

Rot-Grün erlaubt Anwälten zum ersten Mal seit 94 höhere Gebühren. Dabei fürchtete der Kanzler Ärger im Wahlkampf

FREIBURG taz ■ SPD und Grüne wollen noch vor der Sommerpause die Struktur der Rechtsanwaltsgebühren ändern. Dabei soll insbesondere die außergerichtliche Streitbeilegung besser honoriert werden. Unter dem Strich würde die Reform für die Anwaltschaft „Mehreinnahmen in Höhe von rund zwölf Prozent“ bringen, teilten die rechtspolitischen Sprecher von SPD und Grünen, Alfred Hartenbach und Volker Beck, gestern mit.

Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) stand bei den rund 120.000 deutschen Anwälten im Wort, dass die Neuregelung noch vor der Bundestagswahl kommen soll. Doch dann warnten die Rechtschutzversicherungen vor einer Kostenexplosion und Kanzler Schröder stoppte den Gesetzentwurf im Kabinett. Mehr Geld für Anwälte, schien ihm kein gutes Wahlkampfthema zu sein.

Die Anwaltschaft aber war empört. Schließlich hat sie zuletzt 1994, also vor acht Jahren, eine Gebührenerhöhung bekommen. Nutznießer der Verstimmung war zunächst die FDP, die den vom Justizministerium vorbereiteten Gesetzentwurf in leicht veränderter Form im Bundestag einbrachte.

Vor dem Deutschen Anwaltstag, der morgen in München beginnt, wollte aber auch Däubler-Gmelin nicht mit leeren Händen auftreten. Deshalb begrüßt sie den jetzt angekündigten rot-grünen Gesetzentwurf ausdrücklich. Schon in der nächsten Woche soll das Projekt im Bundestag diskutiert werden. Eine Mehrheit im Parlament dürfte sicher sein.

Heikel ist nur die Zustimmung der Länder, die bei diesem Gesetz erforderlich ist. Den Ländern dürfte die Reform gewisse Mehrkosten verursachen, da sie unter anderem die Honorare für Pflichtverteidiger bezahlen. Rot-Grün plant deshalb eine Reform der Gerichtskosten, die den Ländern zu Gute kommt.

CHRISTIAN RATH

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