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1 Staat, 2 Entitäten

Bosnien und Herzegowina mit jetzt rund 3,5 Millionen Einwohnern ist nach den Bestimmungen von Dayton ein unabhängiger Staat, der in zwei Entitäten zerfällt: die Kroatisch-Bosniakische Föderation (51 Prozent der Fläche) und die Republika Srpska. Beide Entitäten verfügen über Parlamente, die Republika Srpska auch über einen Präsidenten. Es gibt ein gemeinsames Parlament für den Gesamtstaat und eine mit begrenzten Vollmachten ausgestattete Regierung. Über allem thront das Staatspräsidium mit je einem Vertreter der Bosniaken, Kroaten und Serben.

Die Umsetzung des Abkommens von Dayton wird vom „Büro des Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft“ mit Sitz in Sarajevo überwacht. Dieses hat eine Bürokratie aufgebaut, die in allen Politikfeldern aktiv ist. Dem Hohen Repräsentanten stehen die Friedenstruppen der Security Force (SFOR) sowie die UN-Polizei IPTF zur Seite.

Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist in Bosnien aktiv und hat die bisherigen Wahlen organisiert. Die Wahlen im Herbst 2002 werden erstmals von den lokalen Behörden durchgeführt. Vor zwei Jahren setzten sich in der bosniakisch-kroatischen Föderation die nichtnationalistischen Parteien unter Führung der Sozialdemokraten (SDP) durch. Zusammen mit moderaten Kräften aus der Republika Srpska haben nichtnationalistische Kräfte im Gesamtparlament eine knappe Mehrheit. In der Republika Srpska gewann die nationalistische Serbisch-Demokratische Partei (SDS) über vierzig Prozent der Stimmen und stellt dort den Premierminister. ER

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