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Stoiber-Plakat in Mitte verboten

Die CDU-Bundesgeschäftsstelle in Mitte darf in ihrem Wintergarten nicht länger mit einem riesigen Plakat für Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) werben: Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Bezirksamt Mitte Recht, das unter Berufung auf die Bauordnung ein Abhängen des 300 Quadratmeter großen Transparents gefordert hatte, und lehnte einen Antrag der CDU auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab. Im Dezember 2001 hatte es bereits der SPD untersagt, überdimensionale Poster an ihrer Wahlkampfzentrale in Mitte anzubringen. Für Werbeanlagen benötigten Parteien außerhalb der Wahlkampfzeit eine Baugenehmigung, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die CDU habe eine solche nicht eingeholt. Das Stoiber-Plakat dränge die Fassade zurück und wirke verunstaltend. Die Parteien dürfen nach dem Gerichtsbeschluss nur während des Wahlkampfes – 7 Wochen vor dem 22. September – und eine Woche danach großformatige Plakate an ihren Häusern in Mitte aufhängen. DPA

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