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Gesetz gegen Baskenpartei

Das spanische Parlament verabschiedet mit großer Mehrheit ein neues Parteiengesetz. Das Ziel: Verbot der ETA-nahen nationalistischen Herri Batasuna

MADRID taz ■ Das spanische Parlament hat am Dienstagabend ein neues Parteiengesetz verabschiedet. Es soll Ende des Monats in Kraft treten, nachdem es auch noch durch die zweite Kammer, den Senat, ratifiziert worden ist.

Das Werk, das mit den Stimmen der regierenden konservativen Volkspartei (PP) und weiten Teilen der Opposition verabschiedet wurde (304 Jastimmen von 320 anwesenden Abgeordneten), dient nur einem Zweck: Es soll ein Verbot der radikal-nationalistischen Partei Herri Batasuna (HB), des politischen Arms der bewaffneten baskischen Separatistenorganisation ETA, ermöglichen.

So sieht das Gesetz eine Illegalisierung all derjenigen Parteien vor, die „taktisch oder ausdrücklich den Terrorismus unterstützen“. Den Antrag auf ein Verbotsverfahren kann von 50 Parlamentsabgeordneten, 50 Mitglieder des Senats, der Regierung oder der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Entscheiden muss der Oberste Gerichtshof. Widerspruch ist ausgeschlossen, einzig das Verfassungsgericht kann ein Verbot aufheben.

Künftig müssen Parteien „die demokratischen Grundsätze und die Werte der Verfassung respektieren“. Wer gegen die Grundrechte verstößt oder „Hass, Gewalt und soziale Auseinandersetzungen“ schürt, bekommt den Parteienstatus aberkannt. Batasuna rechtfertigt immer wieder die Anschläge und Morde seitens der ETA. Außerdem unterstützt die Partei den „Straßenkampf“ radikaler Jugendgruppen, die mit ihren Steinen und Brandsätzen Wochenende für Wochenende staatliche Einrichtungen und den Besitz nichtnationalistischer Politiker zum Ziel nehmen. In den letzten Monaten wurden außerdem immer wieder HB-Politiker als ETA-Mitglieder festgenommen.

Nach dem neuen Gesetz dürfen nur Personen Parteien gründen, „die nicht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden sind“. Mehrere hochrangige HB-Mitglieder haben langjährige Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in der ETA abgesessen.

Neben den Vertretern der baskischen Parteien stimmten auch die Abgeordneten der kommunistischen Vereinigten Linken (IU) gegen das Paragrafenwerk. „Das Gesetz verstärkt die Spaltung der baskischen Gesellschaft und verschärft die Spannungen“, sind sie sich einig. Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatten die drei katholischen Bischöfe im Baskenland das Gesetz aus ähnlichen Gründen in einem Hirtenbrief kritisiert.

REINER WANDLER

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