Tricks und Kniffe halfen nichts

Europäisches Gericht muss entscheiden, ob 1,5 Milliarden Euro für die WestLB unzulässige Beihilfen waren

FREIBURG taz ■ Die EU-Kommission will, dass die größte öffentliche Bank Deutschlands, die WestLB, 1,5 Milliarden Euro an Nordrhein-Westfalen zurückbezahlt. Doch das Land will das Geld nicht haben, und die WestLB will es natürlich behalten. Darüber hat das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) in Luxemburg die vergangenen zwei Tage verhandelt. Mit einer Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet.

Konkret geht es um eine Finanzspritze des Landes der besonderen Art. Im Jahr 1991 übertrug NRW die bisher staatliche Wohnungsbauförderungs-Anstalt (Wfa) an die WestLB, um deren Eigenkapital zu erhöhen. Als Gegenleistung sagte die WestLB eine jährliche Verzinsung in Höhe von 0,6 Prozent des Jahresgewinnes zu.

Viel zu niedrig, meinte die EU-Kommission und wertete den ganzen Vorgang 1999 als „unzulässige Beihilfe“. Marktkonform wäre nach ihrer Ansicht eine Verzinsung von 9,2 Prozent. Deshalb müsse die WestLB rund 800 Millionen Euro an das Land zurückzahlen, mit Zinsen sind es inzwischen 1,5 Milliarden Euro.

Gegen diese Entscheidung der Kommission klagten nun sowohl die WestLB wie auch das Land NRW. Vor dem EU-Gericht trugen sie gestern vor, dass eine öffentliche Bank nun einmal keine normale Bank sei und (auch) in anderen Geschäftsfeldern agiere. Eine völlige Rücknahme der Kommissionsentscheidung werden sie aber wohl kaum erreichen. Denkbar ist jedoch, dass das EuG die Milliardenforderung mehr oder weniger deutlich reduziert.

Bisher hat die WestLB das Geld noch nicht an das Land zurückbezahlt. Stattdessen wurden mehrere trickreiche Modelle entwickelt, wie die Summe von 1,5 Milliarden Euro in Anteile oder stille Einlagen umgewandelt werden könnte. Die Kommission wollte jedoch keines der Modelle akzeptieren. Deshalb reichte sie im Mai 2000 eine Klage gegen die Bundesrepublik ein, über die in diesem Sommer in Luxemburg ebenfalls noch entschieden wird.

Wichtig ist der WestLB-Fall nicht nur wegen der in Frage stehenden Milliardensumme. Vielmehr will die Kommission wegen ähnlicher Beihilfevorwürfe auch gegen sechs andere Landesbanken vorgehen. Nach Informationen der Financial Times Deutschland haben die Landesbanken in Berlin, Kiel, Frankfurt/Main, München, Hamburg und Hannover ebenfalls ihr Eigenkapital durch Wohnungsförderungsgelder aufgebessert. Die davon zu unterscheidende Grundsatzfrage, ob der Staat seine Landesbanken und Sparkassen mit besonderen Garantien stützen darf, ist inzwischen allerdings auf politischem Wege entschieden. Im Juli letzten Jahres einigten sich EU-Kommission, Bundesregierung und öffentliche Banken, dass Gewährträgerhaftung und Anstaltslast bis zum Juli 2005 abgebaut oder umgestaltet werden müssen.

In diesem Sinne wird die WestLB schon zum September diesen Jahres aufgespalten in eine öffentlich-rechtliche Landesbank NRW und die privat-rechtliche WestLB AG. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach Informationen der Bank noch im Juni im Düsseldorfer Landtag abgeschlossen werden.

CHRISTIAN RATH