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Stasi-Akten weiter strittig

Parteien finden vor erster Lesung der Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes noch keinen gemeinsamen Nenner

BERLIN dpa ■ Vor der ersten Lesung im Bundestag haben sich die Parteien nicht auf eine gemeinsame Lösung zur Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes einigen können. Die überfraktionelle Runde vertagte sich auf Montagabend. Dem Bundestag liegt ein rot-grüner Gesetzentwurf und ein Abänderungsvorschlag der Union vor. Eine Aussprache war bei der ersten Lesung am Freitag nicht vorgesehen. Koalition und Opposition unterstrichen ihren Einigungswillen. Der Innenausschuss befasst sich am Mittwoch damit.

Mit der Gesetzesänderung sollen Konsequenzen aus dem Grundsatzurteil zu den Stasi-Akten von Exkanzler Helmut Kohl (CDU) gezogen werden, die laut Bundesverwaltungsgericht unter Verschluss bleiben müssen. Über die Streichung des Paragrafen 14 sind sich alle einig. Nach diesem könnten ab 2003 personenbezogene Passagen auf Antrag der Betroffenen geschwärzt werden; wichtige Informationen für die DDR-Forschung wären damit verloren. Strittig ist, ob Akten von Personen der Zeitgeschichte auch gegen deren Willen veröffentlicht werden dürfen. Die Opposition möchte das letzte Wort den Stasi-Opfern überlassen. Nach dem Vorschlag der Koalition hat der Betroffene ein Einspruchsrecht. Kommt es zu keiner Einigung, dann soll nach einem Abwägungsprozess die Birthler-Behörde über eine Aktenherausgabe befinden.

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