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Volk entscheidet nicht

Keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag für Grundgesetzänderung zu bundesweiten Plebiziten

BERLIN ap ■ Der Bundestag hat bundesweite Volksentscheide abgelehnt. Ein Koalitionsantrag zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz fand am Freitag in Berlin nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Namentlich votierten 348 Abgeordnete für den Entwurf und 199 dagegen. Zwei Parlamentarier enthielten sich.

Auch ein Antrag der FDP, lediglich Volksinitiativen grundgesetzlich zu verankern, wurde abgelehnt. Bisher sind Volksentscheide nur auf Landes- und Kommunalebene zulässig. Nach zehnmonatigen Verhandlungen hatte Rot-Grün erst im März den Gesetzentwurf für eine bundesweite Einführung vorgelegt.

Vorgesehen war ein dreistufiges Verfahren: Mit einer Volksinitiative unterstützen mindestens 400.000 Bürger das Einbringen einer Gesetzesvorlage. Wenn das beantragte Gesetz nicht binnen acht Monaten zu Stande kommt, sind mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten, rund drei Millionen Bürger, für den nächsten Schritt nötig, das Volksbegehren. Wenn das Parlament den Gesetzentwurf noch immer nicht verabschiedet, findet ein Volksentscheid statt.

Die Union hielt der Regierung vor, sie plane den „Einstieg in die Minderheitendemokratie“. Der Rechtsexperte Rupert Scholz erklärte, nach Einführung von Plebisziten könnten neue Gesetze mit einer Mehrheit von zehn Prozent plus einer Stimme beschlossen werden, Verfassungsänderungen mit 26,6 Prozent.

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